Casanova Corina · 2010-09-16
Casanova Corina · Graubünden · 2010-09-16
Wortprotokoll
Mit dem Gesetzentwurf der Staatspolitischen Kommission wird die Zuständigkeit des Bundesrates im kreditrechtlichen Dringlichkeitsverfahren in zweierlei Hinsicht eingeschränkt: Der Bundesrat kann grundsätzlich nur noch mit Zustimmung der Finanzdelegation handeln; überschreitet die dringliche Verpflichtung den Betrag von 500 Millionen Franken und wird innerhalb einer Woche nach der Zustimmung der Finanzdelegation die Einberufung einer ausserordentlichen Session für die nachträgliche Genehmigung durch die Bundesversammlung verlangt, so findet diese in der dritten Kalenderwoche nach Einreichen dieses Begehrens statt. Zur Hauptsache läuft die Neuregelung auf die gesetzliche Verankerung bewährter Usanzen hinaus. Der Bundesrat konsultiert die Finanzdelegation eigentlich jetzt schon; in Zukunft muss er es tun. Der Bundesrat ist daher mit der vorgeschlagenen Regelung grundsätzlich einverstanden.
Nach der Vorlage soll die ausserordentliche Session in der dritten Kalenderwoche nach der Einreichung des Begehrens stattfinden. Diese Frist ist aus Sicht des Bundesrates zu kurz. Beim Fall Swissair dauerte es von der dringlichen Beschlussfassung durch den Bundesrat bis zur Unterbreitung der Botschaft rund zweieinhalb Wochen, beim Fall UBS verstrichen drei Wochen. Anschliessend stand der Einbezug der vorberatenden Kommissionen an - es dauert einfach länger. Zu beachten ist auch, dass es drei Amtssprachen gibt und dass Übersetzungsarbeiten gemacht werden müssen. Zur qualitativ genügenden Vorbereitung eines komplexen Geschäfts sind sowohl der Bundesrat und die Verwaltung als auch das Parlament auf minimale Bearbeitungsfristen angewiesen. Ich möchte Sie daher bitten, die Frist zu verlängern. Der Bundesrat beantragt fünf Wochen. Es ist ja so, dass auch der Bundesrat eine ausserordentliche Session beantragen kann.
Noch zum Antrag der Kommissionsminderheit: Sie verlangt eigentlich eine Abkehr vom System der nachträglichen Genehmigung. Dieser Antrag führt zur praktisch vollständigen Abschaffung des kreditrechtlichen Dringlichkeitsverfahrens des Bundesrates für Beträge über 500 Millionen Franken. Damit beschränkt dieser Antrag nicht nur massiv die Kompetenzen des Bundesrates, sondern er beeinträchtigt in ganz offensichtlicher und erheblicher Weise die staatliche Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten. Denn in der Krise kommt dem Element der Zeit eine entscheidende Rolle zu. Der Bundesrat als leitende und vollziehende Behörde muss rasch handeln können. Würde der Antrag der Minderheit angenommen, wäre das nicht mehr gewährleistet. Vor einigen Wochen wurde der Bundesrat von Ihrer Kommission scharf kritisiert, und zwar wurde ihm vorgeworfen, dass er die Krise nicht gut gemeistert habe. Wenn Sie dem Minderheitsantrag folgen, verunmöglichen Sie, dass der Bundesrat rasch und effizient handeln kann. Krisen hat es immer gegeben und wird es auch in Zukunft wieder geben. Bitte belassen Sie dem Bundesrat die Instrumente, die für deren Bewältigung nötig sind.
Ich beantrage Ihnen, den Minderheitsantrag abzulehnen.