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AB 162578

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-04

Wortprotokoll

Ich kann Ihnen noch gemäss Kommissionsprotokoll Folgendes sagen: Wenn Sie den Antrag Föhn annehmen, dann streichen Sie einfach die Definition der geringfügigen Menge. Wir haben das so besprochen: Wenn man heute die Praxis der Kantone anschaut, dann sieht man, dass es Kantone gibt, bei denen 100 Gramm oder sogar 200 Gramm eine geringfügige Menge sind; es gibt aber auch solche, bei denen es nur 5 Gramm sind. In den Kantonen Tessin und Schaffhausen gelten Mengen bis 100 Gramm als geringfügig. Also, lieber Kollege aus dem Kanton Tessin: Wenn wir 10 Gramm annehmen, dann ist es bei Ihnen nur noch in kleinerem Umfang möglich.

Jetzt müssen wir entscheiden. Ich schlage Ihnen vor, die Fassung zu wählen, die Ihnen die SGK beantragt und die schon der Nationalrat beschlossen hat.