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AB 162625

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-04

Wortprotokoll

Die SGK des Nationalrates hat, ausgehend von der parlamentarischen Initiative Hochreutener, einen Verfassungsartikel zur Familienpolitik erarbeitet, mit dem vor allem die bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit bzw. Ausbildung gefördert werden soll. Bisher wurde die Familie vor allem in Artikel 116 Absatz 1 der Bundesverfassung berücksichtigt, unter dem Titel "Familienzulagen und Mutterschaftsversicherung". Neu soll dieser Absatz herausgenommen werden und dem neuen Artikel 115a als Absatz 1 angehören. Er lautet: "Der Bund berücksichtigt bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Bedürfnisse der Familie. Er kann Massnahmen zum Schutz der Familie unterstützen."

Der vorliegende Entwurf geht davon aus, dass sich die Zusammensetzung der Familien und ihre interne Organisation stark verändert haben. Deshalb braucht es eine Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik. Dazu [PAGE 416] gehört auch die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen.

Der Nationalrat hat der Vorlage in der Frühjahrssession mit 111 zu 68 Stimmen zugestimmt. Der Bundesrat stimmte dem Entwurf ebenfalls zu, schlug aber in seiner Stellungnahme vor, den Entwurf noch mit einem zusätzlichen Absatz zu ergänzen, der es ihm ermöglichen soll, die Harmonisierung der Alimentenbevorschussung voranzutreiben, wenn sich die Kantone nicht einigen können. Dieser Antrag scheiterte aber im Nationalrat.

Die SGK befasste sich am 21. Mai 2012 mit dieser parlamentarischen Initiative. Dabei war es unbestritten, dass die Familie in unserer Gesellschaft wichtig ist und ihre Anliegen ernst zu nehmen sind. Wenn wir von Familien sprechen, sind ganz bewusst nicht einfach Bilderbuchfamilien gemeint, mit Vater, Mutter und zwei Kindern, sondern alle Formen von Lebensgemeinschaften von mehreren Generationen, ob allein oder partnerschaftlich erziehend. Die gewählte Lebensform spielt keine Rolle.

Trotz dieser Aufgeschlossenheit gegenüber den Anliegen der Familien war das Eintreten auf diesen Entwurf nicht unbestritten. Auf der einen Seite sind die Bedürfnisse der heutigen Familien mancherorts andere, als wir es von unserer Kindheit her kennen. Das gültige Ehe- und Erbrecht geht davon aus, dass sich die Eltern die Erwerbsarbeit nach ihrem Willen aufteilen und bewusst darüber entscheiden können, wer wie viel zum gemeinsamen Haushalt beiträgt. In Wirklichkeit ist das aber nicht einfach, weil die Strukturen für eine familien- und schulergänzende Betreuung der Kinder noch ungenügend vorhanden sind und dadurch die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit erschwert wird. Burschen und Mädchen haben heute gleiche Ausbildungschancen, aber es ist für eine junge Mutter viel schwieriger, dann berufstätig zu sein, weil es die Schulstrukturen heute vor allem in der deutschen Schweiz erschweren, eine Erwerbstätigkeit auszuüben und daneben die Familienaufgaben zu erfüllen.

Auf der anderen Seite war die Skepsis in der Debatte gegenüber einem neuen Verfassungsartikel beträchtlich, der sich nur zu diesem Teilaspekt des Familienlebens äussert. Das wird dann die Minderheit sicher ausführen.

Anders als der Nationalrat behandelte die SGK die Frage nach dem zusätzlichen Absatz über die Harmonisierung der Alimentenbevorschussung, die der Nationalrat mit 96 zu 80 Stimmen verworfen hatte. Mit Stichentscheid der Präsidentin wurde dieser Punkt wiederaufgenommen, da es in den kantonalen Gesetzen sehr grosse und gravierende Unterschiede gibt, die offensichtlich von den Kantonen nicht angepackt werden. Gerade für Einelternfamilien sind diese Gelder besonders nötig. Interessant ist, dass wir, die SGK, in einem Brief der SODK gebeten wurden, uns doch dieser dringenden Anliegen anzunehmen, obwohl die Kantone eine solche Harmonisierung ja jederzeit selber anpacken könnten - dies aber nur als kleine Randbemerkung.

Die Kommission trat mit 8 zu 3 Stimmen auf diese Vorlage ein. Ich bitte Sie, ebenfalls einzutreten und der Mehrheit zu folgen. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 8 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen verabschiedet.