Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2014-03-20
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-20
Wortprotokoll
Ich befürworte das Freihandelsabkommen Schweiz-China. Ich bin auch gegen diese Rückweisungsanträge der Minderheit Recordon und jenen von Kollege Levrat. Ich komme noch darauf zurück, und ich möchte dann auch noch gerne etwas zur Frage des fakultativen Referendums sagen, nachdem auch diese Frage neu aufgebracht wurde.
Ich habe gesagt, ich befürworte das Freihandelsabkommen Schweiz-China. Es ist aus meiner Sicht im Interesse der Schweiz, der Schweizer Wirtschaft und damit auch der Arbeitsplätze in unserem Land. Nachdem der Ausgang des bilateralen Weges ungewiss ist, gilt dies erst recht. China, wir haben es heute Vormittag gehört, ist der drittwichtigste Handelspartner der Schweiz, nach der EU und den USA. Die Abhängigkeit von der EU bleibt aufgrund des Handelsvolumens natürlich bestehen. Wir können diese aber etwas reduzieren, indem wir die Freihandelspolitik des Bundesrates unterstützen. Die Schweizer Wirtschaft bekommt gegenüber den Ländern, die kein Handelsabkommen mit China haben, einen Vorteil. Unsere Betriebe werden also gegenüber jenen in der EU bessergestellt.
Das Freihandelsabkommen wird von verschiedener Seite bekämpft und auch infrage gestellt, und es gibt auch eine gewisse Verunsicherung. So verunsichert die Frage der Vereinbarkeit mit der Masseneinwanderungs-Initiative der SVP oder eben auch die Frage des fakultativen Referendums.
Zum Rückweisungsantrag Levrat, zur Frage der Vereinbarkeit mit dem neuen Verfassungsartikel zur Steuerung der Zuwanderung, also Artikel 121a der Bundesverfassung: Wir haben ja diese Frage schon vor der Abstimmung diskutiert, damals in der WAK, weil die WAK ja zuhanden der APK einen Mitbericht gemacht hat, und ich gebe zu, ich war auch etwas kritisch wie Kollege Levrat, der auch in der WAK ist. Wir haben entsprechende Fragen gestellt. Bundesrat Schneider-Ammann hat aber am letzten Montag bei der Behandlung des Berichtes zur Aussenwirtschaftspolitik im Ständerat bestätigt, dass die Prüfung durch die zuständigen Bundesstellen, insbesondere das Bundesamt für Justiz und [PAGE 354] die Völkerrechtsdirektion des EDA, zum Schluss kommt, dass das Freihandelsabkommen Schweiz-China und die bisherigen Freihandelsabkommen mit dem neuen Verfassungsartikel 121a vereinbar sind.
Natürlich gibt es kein schriftliches Dokument, aber für mich reicht das Wort eines Bundesrates hier im Plenum des Ständerates. Mir leuchtet die Begründung, so, wie sie abgegeben wurde, ein. Wir haben es gehört, es handelt sich um einen klar zeitlich befristeten Aufenthalt einer eng umschriebenen Personenkategorie. Das behindert zum einen die Steuerung der Zuwanderung nicht, und für die Personen aus Drittstaaten, unter welche auch die eng definierte Personenkategorie des Freihandelsabkommens mit China fällt, ergibt sich aus Artikel 121a der Bundesverfassung kein Systemwechsel, da die Schweiz die Freihandelsabkommen mit Drittstaaten schon heute im Rahmen des Kontingentsystems abhandelt. Somit können die Freihandelsabkommen auch unter der Kontingentierung des neuen Verfassungsartikels umgesetzt werden. Man kann das Abkommen also ratifizieren.
Eine Verschiebung bringt nichts. Ich frage mich, was es bringt, wenn man zuwartet. Wir werden im Sommer das Umsetzungskonzept des Bundesrates für die Masseneinwanderungs-Initiative haben. Das wird aber noch nicht das Gesetz sein, das durch die eidgenössischen Räte zu beraten sein wird. Wir schieben so die Ratifizierung hinaus, der Inkraftsetzungstermin vom 1. Juli würde verpasst. Wie die Chinesen darauf reagieren, wissen wir nicht. Ich habe mich gefragt, was hier die Motivation ist. Vielleicht möchte man dem Volk die Konsequenzen seines Entscheids vom 9. Februar vor Augen führen, das könnte eine Motivation sein, oder man ist vielleicht grundsätzlich gegen ein Freihandelsabkommen mit China oder möchte dieses verzögern. Ich meine, dass beides nicht im Interesse der Schweiz ist. Wir haben das Wort eines Bundesrates vom letzten Montag hier im Plenum des Ständerates, und ich muss Ihnen sagen, dass mir das genug ist.
Zum Rückweisungsantrag der Minderheit, zur Frage der Menschenrechte. Wir haben ja in den Kohärenzbestimmungen für das Freihandelsabkommen mit China auch den Verweis auf menschenrechtsrelevante Instrumente; ich denke dabei beispielsweise an die Uno-Charta, ich denke auch an das "Memorandum of Understanding" zwischen der Schweiz und China aus dem Jahre 2007, das den bilateralen Menschenrechtsdialog bestätigt.
Wir haben weiter ein rechtsverbindliches Zusatzabkommen zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen, das gleichzeitig und auf gleicher Stufe wie das Freihandelsabkommen, also auf Ministerstufe, abgeschlossen wurde. Zudem gibt es ein spezielles Kapitel im Freihandelsabkommen zu den Umweltstandards. Angesichts der Ausgangslage übertrifft das Verhandlungsergebnis, das darf man hier sagen, die Erwartungen bezüglich Nachhaltigkeit.
Das Ergebnis kommt auch dem Anliegen der APK-NR nach Einbezug der Nachhaltigkeitsfragen weitgehend entgegen. Im Freihandelsabkommen mit China wurde in dieser Hinsicht sicher mehr erreicht. Natürlich ist es so, dass die Menschenrechtssituation in China zu wünschen übriglässt. Die Meinungsäusserungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit sind eingeschränkt, und Gleiches gilt auch für die Religionsfreiheit. Die Frage ist aber, wie die Entwicklung der Freiheit besser unterstützt werden kann: Indem man mit einem Land im Dialog bleibt und Handel treibt? Oder indem man es verurteilt und ächtet? Freier Handel und offene Grenzen haben immer zu mehr Freiheit geführt; das sieht man ja auch bei den osteuropäischen Staaten. Es gibt zweifellos auch in China Kräfte, die gegenüber einer handelspolitischen Öffnung kritisch sind. Wir sollten diese Kräfte nicht stärken, sondern jene, die den freien Handel befürworten. Wir sollten auch nicht eine zu paternalistische Haltung einnehmen und auch der Versuchung widerstehen, uns aufs hohe Ross zu setzen. Wenn wir die Menschenrechte als Massstab nehmen, dürften wir auch nicht Mitglied der WTO sein oder dürften auch mit den Amerikanern nicht Handel treiben, denn dort gibt es immerhin noch die Todesstrafe, und auch die Gefangenenlager von Guantanamo wurden trotz Versprechen von Präsident Obama nicht aufgelöst.
Noch kurz zu Teil B, "Finanzdienstleistungen", des Rückweisungsantrages der Minderheit Recordon: Hier geht es auch um Fragen der Wirtschafts- bzw. Währungsbeziehungen. Ich meine, dass diese Fragen mit der Kommissionsmotion der WAK zur Aushandlung eines Wirtschafts- und Währungsabkommens, die wir diese Woche angenommen haben, gelöst sind.
Ich äussere noch kurz ein paar Gedanken zum fakultativen Referendum, weil ich heute Morgen am Radio einen Bericht darüber gehört habe. Der Verfasser des Gutachtens, Professor Diggelmann, hat sinngemäss gesagt, das Abkommen sei wichtig und China ein grosses und wichtiges Land. Das ist unbestritten, aber für mich ist es nicht überzeugend mit Blick auf die Frage einer Unterstellung unter das fakultative Referendum. Es sind für mich keine juristischen Kategorien, und der Nationalrat hat es offensichtlich auch so gesehen.
Der Bundesrat legt wie schon bei früheren Freihandelsabkommen in der Botschaft dar, weshalb die Kriterien der Bundesverfassung - hier ist es Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d - für eine Unterstellung nicht erfüllt sind. Auf Seite 8215 der Botschaft ist nachzulesen: "Nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung unterliegen völkerrechtliche Verträge dem fakultativen Referendum, wenn sie unbefristet und unkündbar sind, den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen, wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder wenn deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert." Diese Bedingungen sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Erstens ist das Abkommen mit China kündbar, zweitens sieht es keinen Beitritt zu einer internationalen Organisation vor, drittens bedingt die Umsetzung des Freihandelsabkommens keine Änderung von Bundesgesetzen und viertens enthält es auch keine wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen. Rechtsetzende Bestimmungen sind in Bundesverfassung und Gesetz abschliessend als Bestimmungen definiert, die Rechte und Pflichten sowie Zuständigkeiten festlegen. Die Grösse des Vertragspartners oder die Umstrittenheit eines Abkommens und dergleichen fallen nicht unter die Kriterien der Bundesverfassung.
Ich möchte Sie bitten, das Freihandelsabkommen mit China gutzuheissen und die beiden Rückweisungsanträge abzulehnen.