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preparatory:AB 162779

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-03-20

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Schweiz dieses Übereinkommen ratifizieren sollte. Die Begründung wurde in der vorberatenden Kommission diskutiert und hat dort breite Zustimmung gefunden:

1. Unser Recht bietet im internationalen Vergleich ein sehr hohes Niveau bezüglich Schutz für Hausangestellte.

2. Die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 189 ist ohne Änderung oder Schaffung von Gesetzen und Verordnungen möglich.

3. Die Ratifikation dieses Übereinkommens stimmt mit unserer Ratifikationspolitik überein. Die Schweiz ratifiziert eine Norm der IAO, wenn Schweizer Recht und Praxis mit dieser Norm übereinstimmen.

4. Mit der Ratifikation spielt unser Land nicht etwa eine Pionierrolle. Es zeigt aber internationale Solidarität und ermöglicht es der IAO und anderen Ländern, von unseren positiven Erfahrungen zu profitieren.

Die Ratifikation reiht sich in die Bemühungen von Bund und Kantonen in den letzten Jahren ein, Hausangestellten einen besseren Schutz zu gewähren. Herr Rechsteiner hat es eben gesagt, Ausdruck dieser Bemühungen war der NAV Hauswirtschaft, bei dem wir Mindestlohnvorgaben kennen. Ein weiteres Beispiel ist die Verordnung über die privaten Hausangestellten, die der Bundesrat 2011 in Kraft gesetzt hat.

Der Vollständigkeit halber gebe ich Ihnen noch einige Informationen über die Konsultation: Das Seco hat vor Verabschiedung der Botschaft im Rahmen der tripartiten Kommission für ILO-Angelegenheiten die Sozialpartner konsultiert. Wie nicht anders zu erwarten war, haben die Arbeitnehmer den Entwurf vorbehaltlos unterstützt. Die Arbeitgeber sprachen sich gegen den Entwurf aus und wollten insbesondere nicht, dass sich die Schweiz in eine Pionierrolle drängen liesse. Das ist allerdings zwischenzeitlich nicht mehr der Fall. Es wurde richtigerweise gesagt, dass das Abkommen am 5. September 2013 in Kraft getreten ist. Zwölf Länder haben es ratifiziert, wie gesagt wurde, darunter auch Italien und Deutschland. In Österreich, Finnland, Belgien und Spanien läuft im Moment die Vorbereitung für eine Ratifikation. Auch die Kantone wurden konsultiert. Alle 21 Kantone, die geantwortet haben, befürworten die Ratifikation.

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, dem Antrag der vorberatenden Kommission zu folgen.