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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2014-05-08

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-05-08

Wortprotokoll

Im Namen der SP-Fraktion und auch als Initiantin ersuche ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich möchte auch der Kommission für die qualifizierte Arbeit und die ausführliche Diskussion, die wir dazu führen konnten, danken.

Sie haben es gehört: Die Informationsrechte der Opfer über den Vollzug sollen im Gesetz erweitert werden. Damit wird eine kleine, aber entscheidende Lücke im Opferschutz geschlossen. Es ist wichtig, dass Opfer nicht nur über das laufende Strafverfahren, sondern auch über wesentliche Entscheide im Strafvollzug des Täters informiert werden bzw. informiert werden können. Die Opfer von Straftaten, ihre Angehörigen und nach dem Antrag der Kommission auch Drittpersonen können ein schutzwürdiges Interesse an diesen Informationen haben: Informationen über den Stand des Strafvollzuges, über die Vollzugseinrichtung, über die Vollzugsform wie auch über Vollzugsunterbrechungen, über Entlassungen wie auch über die Rückversetzung in die Haft - oder auch über die Flucht des Täters.

Warum sind diese Informationsrechte so wichtig? Die Arbeit der Opferhilfe zeigt - und ich spreche hier auch als Kommissionspräsidentin der Opferhilfe beider Basel -, dass Opfer von Delikten vielfach nicht nur an den direkten Folgen der Straftat leiden. Viele von ihnen werden durch die Gewalttaten langfristig traumatisiert, und das führt zu einem starken Verlust des Vertrauens in sich selbst und in die Umwelt. Aufgabe der Opferhilfe ist es dann, das Vertrauen wiederherzustellen. Für diese Arbeit ist es auch ganz wichtig, sekundäre Viktimisierungen zu verhindern. Diese können z. B. dadurch ausgelöst werden, dass Opfer befürchten müssen, dem Täter wieder zu begegnen. Dieser Angst kann man mit Informationsrechten begegnen. Bislang waren sie gesamtschweizerisch nicht gegeben, aber in einigen Kantonen.

Es wurde geltend gemacht, dass die Opfer diese Informationen gar nicht wollten. Ich glaube, es ist nicht an uns zu entscheiden, ob die Opfer diese Informationen wollen oder nicht: Das Opfer selbst soll entscheiden, ob es diese Informationen z. B. zur Traumaverarbeitung braucht oder nicht.

Die Arbeit der Opferhilfestellen zeigt, dass gerade bei stark traumatisierten Opfern, vor allem bei Opfern, die sexueller Gewalt ausgesetzt waren, bei Opfern von häuslicher Gewalt, aber auch bei Eltern von traumatisierten Kindern das Informationsbedürfnis über den Strafvollzug des Täters sehr gross ist. Mit diesem Informationsrecht kann auch die Angst besser bewältigt werden. Wir zwingen also diese Information den Opfern und ihren Angehörigen nicht auf, sondern wir räumen ihnen ein Recht ein, diese Information zu erhalten; es wird ein kleiner Teil der Opfer sein, der diese Informationen will. Es ist allgemein anerkannt, wie wichtig diese Information sein kann. Deswegen hat die Vorlage in der Vernehmlassung eine grosse Unterstützung gefunden.

Noch kurz etwas zum Formellen: Sie haben gesehen, meine parlamentarische Initiative wollte damals dieses Recht im Opferhilfegesetz verankern. Dieser Verfahrensteil des Opferhilfegesetzes ist nun mit der letzten Revision in die Strafprozessordnung übergegangen. Die Strafprozessordnung ist nicht der richtige Ort, um Fragen des Strafvollzugs zu regeln. Deshalb schlägt die Kommission vor, das als Ergänzung im Strafgesetzbuch zu verankern.

Ich ersuche Sie, schliessen Sie diese Lücke im Opferschutz und sichern Sie den Opfern diese Informationsrechte. Ermöglichen Sie damit auch, dass eine bessere Traumaverarbeitung stattfinden kann und dass eine sekundäre Viktimisierung von Opfern ausgeschlossen wird. Es ist auch wichtig festzuhalten: Viele Opfer haben den Eindruck, dass sich die Bemühungen des Staates vor allem um die Täter drehen und dass die Opfer im Stich gelassen werden. Ich glaube, wir können hier einen kleinen Schritt zu einer gerechteren Vertretung der Opfer und ihrer Angehörigen machen.