Vischer Daniel · Nationalrat · 2014-05-08
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-05-08
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie, diesen Gesetzentwurf anzunehmen. Wir haben hier eine Erweiterung des Opferschutzes. Es geht um den Ausbau der Informationsrechte.
Im Grunde genommen hat sich in den letzten Jahren die Konzeption des Strafprozesses und des Opferschutzes diesbezüglich ein bisschen gewandelt. Als die Opferschutzgesetze in den Neunzigerjahren erlassen wurden, ging der Gesetzgeber - es war übrigens die links-grüne Seite, von welcher die Initiativen herkamen; das nur, um der Geschichte gerecht zu werden - im Bund und in den Kantonen eigentlich von Folgendem aus: Letztlich steht der Strafanspruch dem Staate zu, letztlich gilt dies auch für die Information, diesbezüglich steht sie den Vollzugsbehörden zu. Es wurden aber spezielle Rechte für die Opfer im engeren Sinne, nämlich für die Opfer von Gewalttaten, geschaffen.
In den letzten Jahren hat sich diesbezüglich im strafrechtlichen und politischen Diskurs ein gewisser Wandel durchgesetzt. Das heisst, es gab eine Verschiebung, die stärker hin zu Ansprüchen von Opfern und zum Teil auch Angehörigen ging, und das Staatsmonopol wurde in einem gewissen Sinne aufgeweicht. Das hatte in vielen Fällen seine Begründung. In diesem Sinne ist es richtig, dass das jetzt in diesem Gesetz klar aufgegliedert ausgeweitet wird. Das entspricht heute einem Bedürfnis.
Nun müssen wir aber auch sehen, dass es sinnvolle Grenzen gibt, und ich glaube, der Bundesrat hat diesbezüglich eine richtige Linie gewählt. Das heisst, es geht um überwiegende Interessen, die nicht gefährdet werden dürfen, und der Staat muss weiterhin eine gewisse regulierende Vermittlerfunktion wahrnehmen, in welchem Umfang diese Rechte ausgebaut oder eingeschränkt werden dürfen und wann nicht.
In diesem Sinne ist diese Vorlage im Gesamtgerüst unbestritten. Der Streit - ich sage das bereits jetzt - richtet sich auf die Auseinandersetzung um die Minderheitsanträge Markwalder zu Artikel 92a Absatz 1 und Absatz 3. Ich ersuche Sie, in diesen Punkten der Minderheit zu folgen, es ist die Position des Bundesrates. Ich denke, sie ist wohlüberlegt, und wir müssen immer wieder klar festhalten: Das Monopol liegt beim Staat und bei den Vollzugsbehörden. Es gibt berechtigte Interessen des Opfers, die gewahrt werden müssen, aber es darf keine Überdehnung geben. Und in diesem Sinne ersuche ich Sie, dort der Minderheit zu folgen.