Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-05-08
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-05-08
Wortprotokoll
Der Gesetzentwurf, um welchen es heute geht, greift ein wichtiges Anliegen auf: Opfer, Angehörige und allenfalls weitere Personen mit einem schutzwürdigen Interesse sollen über den Straf- und Massnahmenvollzug einer verurteilten Person informiert werden. Damit wird gewährleistet, dass diese Personen auch nach einem abgeschlossenen Strafverfahren ihre Interessen geltend machen können. Sie sollen beispielsweise wissen, wann eine verurteilte Person aus dem Vollzug entlassen wird.
Die Einführung von Informationsrechten ist nicht neu. Bereits heute gibt es in der Strafprozessordnung ein Informationsrecht des Opfers und der Angehörigen - und zwar ein Informationsrecht über Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie über die Flucht einer inhaftierten Person -, während aber auf Bundesebene bis heute eine gesetzliche Regelung zum Informationsrecht über den Straf- und Massnahmenvollzug fehlt. Diese Lücke soll jetzt mit diesem Gesetzentwurf geschlossen werden.
Der Bundesrat begrüsst diese Vorlage und bittet Sie, darauf einzutreten.