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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-11-16

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-11-16

Wortprotokoll

Ich äussere mich zum Antrag der Minderheit Studer, zu einer Behauptung von Herrn Fasel und zu einer Frage von Frau Wirz-von Planta.

Wir haben in der Vereinbarung mit den Investoren gewisse Schwellenwerte festgelegt. Sie wissen, dass die Beteiligung des Bundes am Gesamtkapital leicht unter 20 Prozent und am Kapital, das zum heutigen Kapital dazukommt, leicht über 20 Prozent beträgt. Das ergibt einen Anteil der öffentlichen Hand am Gesamtkapital von etwas über einem Drittel und einen Anteil der Privaten von leicht unter zwei Dritteln. Das ist ordnungspolitisch vertretbar. Die gute Kapitalisierung ist zwingend, deshalb kann man das Kapital bei dieser Firma nicht beliebig absenken. Die Investoren sind nicht bereit, in eine schlecht kapitalisierte Firma einzutreten.

Nun haben wir eine Vereinbarung abgeschlossen. Wir haben Folgendes gesagt: Wenn das Kapital, der Zuschuss, grösser als 2,5 Milliarden Franken wird, dann können wir die Lösung 26/26 realisieren. Ich möchte hier die Frage von Herrn Fasel beantworten; Sie haben wahrscheinlich mein erstes Votum nicht gehört. 26/26 ist der angestrebte Wert; er ist mit diesen 2,5 Milliarden Franken realisierbar, aber es macht keinen Sinn, den Markt völlig ausser Acht zu lassen. Das bedeutet, dass der Businessplan die Möglichkeit enthalten muss, gewisse Anpassungen zu machen, aber es müssen ganz klar Langstreckenflüge vorhanden sein, schon aus Kostengründen und weil sonst das Kriterium des öffentlichen Interesses sozusagen nicht erfüllt ist. Es hat also niemand die Absicht, nur kleine Brötchen zu backen.

Jetzt komme ich zu den Stufen zurück. Diese 2,5 Milliarden sind dann gesichert, wenn das Volk - der Kanton Zürich - mitmacht und wenn der Bund gemäss unserem Entwurf mitmacht. Sollte Kapital unter 2,5 Milliarden zugeschossen werden, dann müsste eine redimensionierte Variante realisiert werden. Das heisst also Folgendes: Wenn das Volk im Kanton Zürich Nein sagen würde, dann wäre die Lösung 26/26 nicht mehr realisierbar. Es müsste eine kleinere Lösung gefunden werden. Das hat natürlich in Zürich auf die Arbeitsplätze sofort einen gravierenden Einfluss, das ist selbstverständlich.

2,2 Milliarden Franken sind aber eine absolute Grenze. Wenn die Summe unter 2,2 Milliarden fällt, dann ist das Projekt nicht mehr realisierbar, und die Investoren sind nicht mehr gebunden. Das bedeutet, wenn der Bund nicht mitmacht - und das ist, was Herr Studer mit seinem Minderheitsantrag will -, dann ist das Projekt nicht realisierbar. Der Antrag der Minderheit Studer, auch wenn er es nicht auf die Überbrückungsfinanzierung abgesehen hat, führt zum Tod des Projektes, und dann wird natürlich auch die eine Milliarde für die Überbrückung sinnlos. Die Variante Studer heisst Crash.

Rechtlich wird es jetzt noch etwas schwieriger. An sich hat die Finanzdelegation diesen Verpflichtungskredit gesprochen. Praktisch macht der Antrag der Minderheit Studer nichts aus, weil der Kredit gesprochen ist.

Aber die Zahlungskredite hat die Finanzdelegation nicht genehmigt. Wenn Sie dem Antrag der Minderheit Studer zustimmen, dann trifft das ein, was ich beim Eintreten gesagt habe: Dann sind wir rechtlich verpflichtet, aber können es nicht bezahlen. Dann wird das Projekt praktisch nicht [PAGE 1504] realisierbar. Was Sie beschliessen, ist nicht völlig belanglos. Sie entscheiden mit diesen Abstimmungen voll über das Schicksal dieser Vorlage.

Frau Wirz-von Planta hat die Frage aufgeworfen, ob Altlasten von der Gesellschaft übernommen werden können. Das schliesst die Vereinbarung aus. Wenn man der Gesellschaft Altlasten überbürdet, z. B. Sozialpläne der Swissair, dann sind die Investoren nicht mehr gebunden. Die Gesellschaft muss sich mit ihrem frischen Kapital voll auf ihre wirtschaftliche Tätigkeit konzentrieren können.