preparatory:AB 163230
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-09-27
Wortprotokoll
Sie haben beim Entscheid zu Artikel 18 jetzt drei Möglichkeiten: erstens die Vorlage des Bundesrates, die sich auf das Datenschutzgesetz beruft; zweitens den Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission, Festhalten am Beschluss der letzten Beratung, nämlich "Unverändert"; drittens drei Einzelanträge, die einen Kompromissantrag darstellen.
In der Beurteilung bitte ich Sie nach wie vor, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen, der sich am Datenschutzgesetz orientiert. Der Entwurf geht logischerweise etwas weiter als das bisherige Recht, aber er ist auch dazu angetan, das Vertrauen in den Nachrichtendienst zu stärken, weil damit ein direktes Auskunftsrecht bestehen würde - wir möchten ja, dass der Nachrichtendienst nicht als Organ gilt, das irgendwo im Dunkeln arbeitet. Mit der Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates schaffen Sie grösstmögliche Transparenz in diesem Bereich, und das Verfahren ist geregelt. Das geltende Recht, an dem Sie letztes Mal festgehalten haben, ist aus unserer Sicht abzulehnen, weil es nicht EMRK-konform ist. Es braucht immer wieder Ausnahmeregelungen, die dann durch den Datenschutzbeauftragten in der Praxis erfolgen müssen. Das kann auf Dauer keine Lösung sein.
Der jetzt vorliegende Kompromissantrag liegt irgendwo in der Mitte zwischen geltendem Recht und dem Entwurf des Bundesrates. Er liegt in der Beurteilung wohl etwas näher beim geltenden Recht als beim Entwurf des Bundesrates. Wenn Sie ihm zustimmen, müsste er aus unserer Sicht im Ständerat redaktionell noch angepasst werden, weil er sich so, wie Sie ihn stellen, nicht ganz einfügen lässt. Das ist ein möglicher, denkbarer, machbarer Kompromiss, aber in der Gesamtbeurteilung bitte ich Sie, der Lösung des Bundesrates zuzustimmen. Es ist auch die Variante, die von der GPDel in einem Bericht zu Isis vorgeschlagen wurde, es ist eine relativ offen gestaltete Variante, das ist tatsächlich so. Aber wenn Sie bei den Bürgerinnen und Bürgern Vertrauen in den Nachrichtendienst wecken wollen, ist wohl das direkte Auskunftsrecht ein geeignetes Mittel dazu.
Noch einmal: Wenn Sie heute dem Kompromissantrag - den Anträgen Schwander, Fluri, Hochreutener - zustimmen, ist das eine Lösung, die im Ständerat noch überprüft werden müsste, weil sie redaktionell nicht stimmt. Sie liegt aus unserer Sicht näher beim geltenden Recht als beim Entwurf des Bundesrates.
Ich empfehle Ihnen daher, dem Entwurf des Bundesrates und damit auch dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.