Humbel Ruth · Nationalrat · 2011-09-27
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-27
Wortprotokoll
Ich erinnere an das Ziel der KVG-Revision Spitalfinanzierung, welches darin bestand, Transparenz und Vergleichbarkeit bei den Spitalleistungen bezüglich Qualität und Wirtschaftlichkeit zu schaffen. Dazu braucht es eine wirksame Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskontrolle, und dafür wiederum müssen wir das Instrumentarium zur Verfügung stellen. Um eine wirksame Kontrolle vornehmen zu können, braucht es daher gewisse Informationen auf den Rechnungen. Wir haben ja verschiedene Diagnosestellungen gehört. Ich möchte Ihnen dazu auch ein Beispiel machen: Es gibt für Blinddarmbehandlungen vier bis sechs verschiedene Fallpauschalen zwischen 6000 und 18 000 Franken. Wenn Sie nun weder die Prozedur noch die Diagnose auf der Rechnung haben, dann ist das Spital geneigt, mehr zu verrechnen, was dem Spital nicht einmal verargt werden kann. Es kommt also darauf an, welches die Diagnose ist, welche Nebendiagnosen da sind und ob Komplikationen da sind.
Frau Gilli hat vom Arztgeheimnis gesprochen: Ich denke, es geht da nicht um das Geheimnis des Arztes, darum, den Arzt zu schützen, sondern um das Patientengeheimnis. Es ist richtig, dass die Patienten einen Anspruch darauf haben, dass sehr sorgsam mit ihren medizinischen Daten umgegangen wird. Dafür wird gesorgt. Schliesslich unterstehen die Krankenversicherer den gleichen strafrechtlichen Bestimmungen wie alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen beim Umgang mit diesen Daten. Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass wir damit für die Krankenversicherung die gleiche Forderung stellen, wie sie in der Unfallversicherung längst gilt. Den Unfallversicherern - das ist ja nicht nur die Suva - werden diese Daten also anstandslos gegeben, und dort besteht auch ein Vertrauensverhältnis und zudem noch das Patienteninteresse, dass schützenswerte Daten nicht an Arbeitgeber weitergegeben werden. Wir haben mit der Gesetzgebung dafür zu sorgen, dass Patientenrechte geschützt werden. Wir haben aber auch dafür zu sorgen und gegenüber der Bevölkerung zu gewährleisten, dass mit Prämiengeldern sorgsam und haushälterisch umgegangen wird und Prämiengelder nicht verschwendet werden.
Es wurde das Vorgehen in der Kommission beanstandet: Der Bundesrat habe diese Bestimmungen zu kurzfristig eingebracht und wir hätten sie am letzten Donnerstag frühmorgens verabschiedet. Dazu möchte ich nochmals sagen, dass wir diese Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Kostensenkungspaket vor einem Jahr eingehend diskutiert haben. Es wurde diesen Bestimmungen auch attestiert, dass wir für einen verbesserten Risikoausgleich auch verbesserte Diagnosedaten brauchen, und dies fand sogar die Zustimmung der Linken. Eine verbesserte Datenlage bezüglich medizinischer Informationen insbesondere im Spitalbereich ist daher auch als Grundlage für den Risikoausgleich notwendig.
Zusammenfassend: Die Diskussion über diese Bestimmungen ist vor über einem Jahr eingehend geführt worden. Wir können diesen Bestimmungen heute also gut zustimmen, wie wir es bereits vor einem Jahr getan haben.
Die Kommission hat, wie erwähnt, knapp, mit 11 zu 10 Stimmen, beschlossen, dem Bundesrat zu folgen, und ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.