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Humbel Ruth · Nationalrat · 2014-03-20

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-20

Wortprotokoll

Für die CVP/EVP-Fraktion ist klar, dass der Volkswille umgesetzt werden muss. Das Volk will eine Reduktion der Zuwanderung. Die CVP/EVP-Fraktion will dabei aber die bilateralen Verträge nicht aufs Spiel setzen. Wir wollen mit der Umsetzung dieser Initiative keinen Wohlstandsverlust für die Menschen in unserem Land, wir wollen keine Beeinträchtigung der Innovationskraft der Schweiz und kein bürokratisches Abwürgen der wirtschaftlichen Prosperität.

Die von der EU seit dem 9. Februar ausgesandten Zeichen machen wenig Hoffnung auf Neuverhandlungen der Personenfreizügigkeit, wie sie die Initiative verlangt. Die SVP muss daher klar erklären, ob sie entgegen ihren Beteuerungen im Abstimmungskampf tatsächlich willens ist, den bilateralen Weg der Schweiz zu opfern, um den Initiativtext umzusetzen.

Das Volksverdikt hat aussen-, aber auch innenpolitisch weitreichende Folgen auf Wirtschaft, Bildung, die Sozialversicherungen sowie auf die Ausländerpolitik. Wir haben daher ein gewisses Verständnis, wenn die bundesrätliche Antwort auf unsere Interpellation mager ausfällt. Etwas mehr Substanz hätten wir allerdings schon erwartet, zum Beispiel bezüglich Kroatien: Es ist schwer verständlich, dass der Bundesrat das Abkommen mit Kroatien bereits in diesem Stadium so klar stoppt. Dabei erwähnte er noch in der Botschaft zur Masseneinwanderungs-Initiative in den Ausführungen zu Artikel 121a Absatz 4 der Bundesverfassung, dass eine Unterzeichnung auch nach Annahme der Initiative möglich sei.

Auf unsere Frage zur Fachkräfteinitiative antwortete der Bundesrat, es müsse geprüft werden, ob diesbezüglich zusätzliche Anstrengungen notwendig seien. Hier muss nichts mehr geprüft werden. Es ist höchste Zeit, dass wir selber mehr Fachkräfte ausbilden, in Branchen, bei welchen wir einen grossen Bedarf haben!

In den letzten Wochen war ein wahrer Basar der Ideen im Gange, wie die Initiative umgesetzt werden kann. Es wird darüber gesprochen, wie jährliche Höchstzahlen und Kontingente für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen festgelegt werden, in welchem Verhältnis Höchstzahlen und Kontingente zueinander stehen sollten, wie Grenzgänger zu behandeln seien und wer - Bund oder Kantone - zuständig sei. Wichtig für die CVP/EVP-Fraktion ist, dass bei der Umsetzung unsere exzellenten Forschungsinstitutionen, welche auf die internationale Zusammenarbeit wie auch auf ausländische Topleute angewiesen sind, in ihrem Wirken nicht durch eine bürokratische Kontingentspolitik behindert werden. Das Gleiche gilt für Branchen mit hoher Wertschöpfung. Sie sind für unsere Volkswirtschaft von zentraler Bedeutung.

Selbst wenn die SVP das Gefühl hat, bei der Umsetzung nicht genügend berücksichtigt zu sein, ist sie gefordert. Sie propagiert eine Rückkehr zum alten Kontingentssystem und droht bereits mit der Durchsetzungs-Initiative. Die SVP verlangt eine konsequente Umsetzung der Initiative. Nur: Welche Personengruppen will sie dann nicht mehr ins Land lassen? Im Abstimmungskampf wurde nämlich von den Initianten regelmässig betont, dass zu viele Unqualifizierte zuwandern würden, während es aber qualifizierte ausländische Fachkräfte sehr wohl brauche. Daraus ist zu schliessen, dass die Zuwanderung von wenig qualifizierten Personen gestoppt werden soll. Die SVP muss nun konkret sagen, dass sie keine ausländischen Landarbeiter auf Bauernhöfen mehr will, keine EU-Bürger auf dem Bau oder in der Gastronomie. Aber wer erledigt diese Arbeiten dann? In die Bresche springen könnten Arbeitslose, anerkannte Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene: Menschen, die heute oft von der Sozialhilfe leben, die aber für den Arbeitsmarkt fit gemacht werden müssten. Aber ist die SVP auch bereit, die dazu notwendigen Investitionen in diese Personen mitzutragen?

Unsere Fraktion sieht auch sofortigen Handlungsbedarf. Der Bundesrat hat vor der Abstimmung Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung im Sozialbereich angekündigt. Dabei sind vor allem die Kantone in der Pflicht, geltende Gesetze konsequent umzusetzen: Wenn nämlich von Sozialmissbrauch die Rede ist, muss klargestellt werden, dass Kurzaufenthalter aus der EU auf Arbeitssuche in der Schweiz keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld haben. Ansetzen kann man auch beim Familiennachzug: Einen Anspruch auf Familiennachzug gibt es nur für EU-Bürger. Sie müssen allerdings für den Unterhalt der Familie aufkommen. Die Kantone haben die Erfüllung der Voraussetzungen zu überprüfen, was heute zu wenig konsequent gemacht wird. Deshalb fordern wir auch hier bessere Kontrollen. Bei den Drittstaaten muss eine restriktivere Praxis mit Blick auf den Nachzug von Familienmitgliedern im engeren Sinn, d. h. von Ehepartnern und Kindern, durchgesetzt werden. Wir erwarten, dass der Bund bei den Kantonen interveniert und einen konsequenten Vollzug bestehender Gesetze durchsetzt.

Der Bundesrat stellt bis im Juni ein Umsetzungskonzept zur Initiative als Basis für den Gesetzgebungsprozess in Aussicht. Dann werden wir uns in den Räten in der Quadratur des Kreises üben müssen, denn die SVP will uns abschotten und die SP will in die EU - und wir, die Mitte, wollen am bewährten bilateralen Weg festhalten.

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