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Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2014-03-11

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-11

Wortprotokoll

Die Kommission hat sich heute Morgen mit der Differenz zum Nationalrat in diesem Geschäft befasst. Es betrifft die Entkoppelung vom Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), der Vorlage 12.027.

Unsere Absicht war, mit der heute vorliegenden KVG-Änderung die in den Jahren 1996 bis zum Inkrafttreten des neuen KVAG zu viel respektive zu wenig bezahlten Prämien etwa zur Hälfte auszugleichen. Zwar gibt es keine reelle Kompensation für die 1,7 Milliarden Franken. Aber es werden 800 Millionen Franken zu je einem Drittel vom Bund, aus den Reserven der Kassen und von den Versicherten in den Kantonen, in denen zu wenig bzw. zu viel Prämiengelder bezahlt worden sind, aufgebracht. Nach dem Entwurf des Bundesrates regelt die KVG-Änderung die Vergangenheit. Das KVAG soll sicherstellen, dass es in Zukunft nicht mehr so krasse Abweichungen gibt zwischen der Höhe der Prämien, die Versicherte bezahlen müssen, und den Leistungen, die diese beziehen.

Unser Rat hat nicht nur den materiellen Zusammenhang zwischen den beiden Geschäften bestätigt, sondern wir haben auch formell festgehalten, dass diese Prämienausgleiche erst mit dem Inkrafttreten des KVAG angegangen werden sollen. Damit wollten wir damals verhindern, dass der Prämienausgleich, der einen politischen Schlussstrich unter eine leidige Sache ziehen sollte und der Opfer verlangt, abgeschlossen wird, bevor das KVAG dem Bund die notwendige Kompetenz gibt, die Wiederholung eines solchen Prämiendebakels zu verhindern. Deshalb wollten wir im Rat die beiden Geschäfte aneinanderkoppeln.

Die SGK Ihres Rates hat nun zur Kenntnis genommen, dass der Nationalrat nun doch auf das KVAG eingetreten ist und die Rückweisung zurückgenommen hat, nachdem der Ständerat klar an seiner Haltung festgehalten hat. Wir haben ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass die SGK-NR bereits in der ersten Sitzung nach der Frühjahrssession die Detailberatung zum KVAG anpacken wird. Unter diesen Umständen empfiehlt Ihnen die SGK einstimmig, sich dem Nationalrat anzuschliessen, damit das schwierige Gesetz, das uns lange und intensiv beschäftigt hat, ab dem 1. Januar 2015 umgesetzt werden kann. Wir bitten die Schwesterkommission aber wirklich, die gesetzliche Grundlage für eine griffige Aufsicht nicht auf die lange Bank zu schieben. Der Bundesrat hat heute keine Möglichkeit, zu hohe Prämien zurückzuweisen oder dafür zu sorgen, dass zu hohe Reserven gesenkt werden. Eine gesetzliche Basis für die Durchsetzung solcher Prämienkorrekturen fehlt klar; ich erinnere Sie an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Fall Assura. Wenn wir heute die Beratung dieses Geschäftes abschliessen, können wir die dafür eingesetzten Millionen der prämien- und steuerzahlenden Bevölkerung nur verantworten, wenn wirklich beide Räte bereit sind sicherzustellen, dass es in den nächsten Jahren nicht gleich weitergeht und wir in ein paar Jahren nicht vor einem ähnlichen Debakel stehen.

In der Kommission herrschte klar die Meinung, dass diese Vorlage nach zwei Jahren Beratung abgeschlossen werden soll - als einmaliger Vorgang ohne Wiederholung in ein paar Jahren. Deshalb beantragt Ihnen die SGK einstimmig, der formellen Entkoppelung dieses Prämienausgleiches vom KVAG zuzustimmen. Aber materiell muss die gesetzliche Basis auch vom Nationalrat möglichst rasch hinzugefügt werden.

Wir beantragen Ihnen also Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates.