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Eder Joachim · Ständerat · 2014-03-11

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-11

Wortprotokoll

Das Wichtigste vorweg: Ich begrüsse die Vorlage des Bundesrates und bin für Eintreten auf die Änderung der Verfassung und des entsprechenden Gesetzes. Ich finde es wichtig, dass wir in der Präimplantationsdiagnostik einen Schritt weiter gehen. Die Kommission hat sich intensiv und äusserst gewissenhaft mit dieser komplexen Materie auseinandergesetzt. Vom zuständigen Bundesrat und von der Verwaltung wurden wir dabei sehr gut begleitet und unterstützt. Dafür danke ich - auch das darf man einmal sagen.

Es geht bei der Präimplantationsdiagnostik um ethisch-moralisch höchst schwierige Fragen; dies wurde bereits ausgeführt. Umso mehr war ich dankbar für die Qualität der Kommissionsarbeit und für die Art und Weise, wie die unterschiedlichen Meinungen respektiert wurden. Präimplantationsdiagnostik ist kein Thema, das strengen parteipolitischen Grundsätzen zu folgen hat. Da kann also ein Liberaler durchaus auch mal wertkonservativ, also bewahrend, sein, ohne dass man ihm vorwirft, er sei nicht fortschrittlich genug. Liberal heisst nämlich nicht grenzenlos, sondern hat als eines der wichtigsten Leitmotive insbesondere auch den Respekt vor der Menschenwürde zum Ziel. Für mich bedeutet dies, dass die Machbarkeit Grenzen haben muss, Grenzen gerade auch in einigen zur Diskussion stehenden Fragen. Das wiederum gefällt nicht allen Expertinnen und Experten, das haben wir bei unserer Arbeit merken müssen. So wurde von Reproduktionsmedizinern bei der Anhörung gesagt, die Botschaft des Bundesrates sei eine Bevormundung.

Jetzt, wo die Kommissionsergebnisse mit Mehrheits- und Minderheitsanträgen vorliegen, erhalten wir das Echo - ich zitiere vor allem aus den mehrheitlich ablehnenden Zuschriften -: Wir liessen die Schranken fallen, wir würden ethische Werte über Bord werfen - so der Basler Appell gegen Gentechnologie; der Albtraum des genormten Menschen werde Realität - so der Schweizerische katholische Frauenbund; wir seien auf die unabwendbare schiefe Bahn geraten - so die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz. Sie sehen und spüren damit die ganze Bandbreite der negativen Einschätzung von aussen. Diese Bewertungen werden, und dies sage ich mit gutem Gewissen, den Ergebnissen und vor allem dem stundenlangen Ringen um mehrheitsfähige Lösungen absolut nicht gerecht.

Etwas ist mir im Zusammenhang mit den Zuschriften, die wir vor unserer heutigen Debatte erhalten haben, persönlich noch ganz wichtig: Insieme, die schweizerische Elternvereinigung für Menschen mit einer geistigen Behinderung, hat uns geschrieben, die Präimplantationsdiagnostik verlange grundsätzlich eine Unterscheidung zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben und bewirke damit eine Abwertung von Menschen mit Behinderungen. Dies ist überhaupt nicht der Fall. Das will und muss ich in aller Deutlichkeit sagen. Als Zuger Gesundheitsdirektor habe ich persönlich mehrere Male eindrücklich erlebt, dass auch viele kranke Menschen und Menschen mit Behinderungen ein glückliches und gutes Leben führen, sogar solche mit schweren oder schwersten Behinderungen. Das höchste Gut ist also nicht die Gesundheit, obwohl wir das immer wieder sagen; das höchste Gut - das hat schon Aristoteles zum Ausdruck gebracht - ist ein glückliches, ein gutes Leben. Deshalb hat das Leben von kranken und behinderten Menschen genauso Sinn wie dasjenige von sogenannten gesunden Menschen. Präimplantationsdiagnostik wertet demzufolge Menschen mit einer Behinderung keineswegs ab. Wäre dies der Fall, würde ich heute nicht für Eintreten stimmen, und ich wäre damit sicher nicht der Einzige aus der Kommissionsmehrheit.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten, die Zulassung des Aneuploidie-Screenings gutzuheissen, bei Artikel 17 allerdings dem Bundesrat und der Minderheit Bieri zu folgen und die Dreier- bzw. Achterregel nicht aufzuheben. Ein Embryo hat Anteil an der Menschenwürde und darf nicht wie eine Sache behandelt werden. Wir können einem Embryonenschutz, der diesen Namen verdient, nur gerecht werden, wenn wir den Bundesrat und die Minderheit unterstützen. Es geht hier nämlich um eine wichtige [PAGE 127] Güterabwägung: Menschenwürde und Schutz der Gesellschaft versus persönliche Freiheit des Paares und - Sie gestatten den etwas zugespitzten Ausdruck - Rohstoff für Forschungszwecke. Bei der Frage der "Retterbabys", der HLA-Typisierung in Artikel 5abis, bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Gutzwiller abzulehnen. Ich bin überzeugt, dass wir mit einer Zustimmung zu diesem Antrag den sogenannten Bogen überspannen würden. Ich erinnere daran, dass die ganze Vorlage wegen der Verfassungsänderung noch eine Volksabstimmung zu überstehen hat.