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Rutz Gregor A. · Nationalrat · 2014-03-20

Rutz Gregor A. · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-20

Wortprotokoll

Wir beantragen Ihnen, diese Initiative zur Annahme zu empfehlen und diese Initiative natürlich auch für vollumfänglich gültig zur erklären. Ich erwähne drei Punkte:

1. Bevor Sie mich fragen, damit es klar ist: Ein Rückzug dieser Initiative steht derzeit nicht zur Debatte. Über die Frage des Rückzuges werden wir dann diskutieren, wenn die Schlussabstimmungen im Nationalrat und im Ständerat zur Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative erfolgt sind und wir das Resultat der Gesetzgebung kennen.

2. Wir beantragen Ihnen, die Initiative für gültig zu erklären. Hier muss ich Ihnen sagen, dass es ja schon ein Eiertanz ist, den Sie hier machen mit dem Völkerrecht: Auf der einen Seite ist das zwingende Völkerrecht nirgendwo definiert, und auf der anderen Seite sagen Sie, wir würden mit dieser Initiative, indem wir es eben definieren würden, gegen eine Definition verstossen, die es aber wiederum nicht gibt. So kann das ja nicht gehen. Die direkte Demokratie erfordert klare Spielregeln. Wenn es eine Schranke der revidierten Verfassung ist, dass man keine Initiativen machen darf, die gegen zwingendes Völkerrecht verstossen, dann soll bitte auch gesagt werden dürfen, was das bedeutet. In diesem Zusammenhang - ich verweise auf die Ausführungen zum letzten Geschäft - ist es eben besonders wichtig, dass man bezogen auf die Materie der Initiative die Sache beim Namen nennt, damit die ganze Ausschaffungs-Initiative auch entsprechend umgesetzt werden kann.

3. Zu den inhaltlichen Ausführungen verweise ich auf die vorangehende Debatte. Da wurde gesagt, was zu sagen ist. Das muss ich nicht künstlich verlängern.

Wir beantragen Ihnen, die Gültigkeit der Initiative zu erklären und sie zur Annahme zu empfehlen.

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