Bäumle Martin · Nationalrat · 2014-06-19
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-06-19
Wortprotokoll
Es handelt sich um ein Thema, das emotionalisiert und nicht sehr einfach ist. Die Grünliberalen haben von Anfang an gesagt, sie möchten ein neues Gesetz, das klare Kriterien statt möglichst lange Fristen enthält. Es war ein schwieriger Weg, weil auf der einen Seite - wir haben es gerade gehört - gewisse Linke aus der Einbürgerung am liebsten einfach einen Verwaltungsakt machen möchten und weil auf der anderen Seite einige am liebsten gar niemanden einbürgern möchten. In dieser schwierigen Lage haben wir versucht, für die Vorlage des Bundesrates am Ende doch noch eine Mehrheit zu finden.
Es ging darum, bezüglich der Mindestaufenthaltsdauer von den heutigen zwölf Jahren wegzukommen. Für die Grünliberalen wären acht Jahre, wie es der Bundesrat gewollt hat, richtig gewesen. Sie können es lesen, der Kompromiss sieht im Moment zehn Jahre vor. Wir haben aber vor allem dort, wo es uns wichtig war, viele Verbesserungen erreicht. Von diesen wurde heute nicht oder zu wenig gesprochen. Es geht nämlich um die Kriterien: Es wurden nachvollziehbare und für alle Kantone einheitliche Kriterien beschlossen. Heute haben wir einen Wildwuchs, gewisse Dinge sind in den einen Gemeinden sehr einfach, in anderen herrschen ganz harte Bedingungen. Wir haben auf die sprachliche Integration sehr grosses Gewicht gelegt; das ist wohl einer der wichtigsten Integrationsfaktoren. Neu haben wir aber auch auf die Vertrautheit mit den Schweizer Lebensgewohnheiten Gewicht gelegt - ebenfalls etwas, was sehr wichtig ist -, ebenso auf die Familienintegration: Auch der Partner oder die Partnerin soll integriert sein, damit wir nicht mehr Fälle haben, wie wir sie von heute kennen, bei denen eine völlig unintegrierte Person erleichtert eingebürgert werden soll. Meistens ist es dabei der Mann, den es nicht kümmert, dass seine Frau kein Wort Deutsch spricht - er wird dann eingebürgert, sie nicht. So kann es nicht weitergehen. Wir haben auch die vernünftige Lösung gefunden, den C-Ausweis zur Bedingung zu machen.
Bei dieser Vorlage war die Gefahr des Absturzes von Anfang an gross. Es ging also darum, einen Kompromiss zu suchen. Die Grünen haben vorher laut lamentiert, aber gleichzeitig gesagt, sie seien schon von Anfang an dagegen gewesen. Entschuldigung, wer schon von Anfang an gegen eine Vorlage ist, kann beim Spiel der Kompromisssuche nicht mitspielen. Wenn jemand etwas sowieso ablehnt, dann wissen wir ja nicht, wohin wir gehen sollen, um einen Kompromiss zu finden. Die SP war immer kritisch eingestellt, hat sich aber lange konstruktiv beteiligt. Es war immer denkbar, dass mit der SP ein Kompromiss gefunden werden könnte. Auch die Rechte war bereit, auf das Gesetz einzutreten, nachdem dies in einer ersten Runde noch nicht der Fall gewesen war. Sie hat aber immer klare, harte Bedingungen gestellt. Diese waren teilweise deutlich härter, als was jetzt im Kompromiss enthalten ist. Auch dort werden nicht alle nur glücklich sein mit der Lösung.
Die GLP wollte und will eine Lösung für diese Gesetzesrevision, sie will keinen Absturz. Das hat uns angeleitet. Am Schluss blieben aus den Debatten noch drei Differenzen. Bei der Frage, ob bei der Aufenthaltsdauer acht oder zehn Jahre anrechenbar sein sollen, hatte der Ständerat schon in der letzten Runde zehn Jahre festgelegt. Also blieben der Einigungskonferenz noch zwei Differenzen, die Gegenstand der Verhandlungsmasse gegenüber links und rechts sein konnten.
Die eine Differenz betrifft die doppelte Anrechenbarkeit im Jugendalter, entweder zwischen dem 5. und 15. oder zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr. Mit der Lösung, es auf die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zu beziehen, sind wir nahe beim bisherigen Recht geblieben. Diese Änderung ist irrelevant. Das war ein kritisierter Punkt, welchen die SVP ursprünglich gar nicht wollte.
Bei der anderen Differenz geht es um die Frage der Anrechenbarkeit des Aufenthalts im Status der vorläufigen Aufnahme. Da standen 0 Prozent Anrechnung, wie es die SVP wollte, und 100 Prozent Anrechnung, wie es die Linken wollten, einander gegenüber. Der Kompromiss ist jetzt: 50 Prozent. Wir werden da sicher noch über den Status sprechen müssen. Diese 50 Prozent sind also auch ein Kompromiss. [PAGE 1214]
Der Ablauf der Einigungskonferenz war dann relativ klar. Für uns stand die Lösung im Vordergrund. Die klare Frage an die linke Seite, ob sie die im Ständerat bereits beschlossene Lösung mit den zehn Jahren schlucken bzw. akzeptieren würde, wenn beim Aufenthalt im Status der vorläufigen Aufnahme 100 Prozent anrechenbar wären, wurde nicht beantwortet. Auf der anderen Seite gab es klare Signale, dass die SVP dank dieses Kompromisses einer 50-Prozent-Anrechnung - also nicht das, was sie ursprünglich wollte - diese Vorlage mittragen würde. Also war für uns klar, dass wir diese 50 Prozent, die wir auch schon hier als Kompromiss eingebracht hatten, mittragen wollen, um die Gesetzesrevision zu retten. Das wird hoffentlich heute gelingen.
Ich möchte aber zur vorläufigen Aufnahme noch zwei, drei Worte verlieren. Diese vorläufige Aufnahme ist ein "Unzustand". Daran müssen wir arbeiten. Es kann nicht sein, dass heute Menschen in der Schweiz sind, die nicht in ihr Land zurückgehen können, die sich dann fünf, zehn oder fünfzehn Jahre in diesem Status befinden und die nicht wissen, was dieser Status bedeutet. Wir wissen es auch nicht so genau. Für die einen ist es ein Status, der gar nicht gilt, für die anderen ist es klar, dass diese Menschen nie mehr in ihr Land zurückgehen. Die Realität ist, dass jemand nicht mehr zurückkehren kann, wenn er fünf bis sieben Jahre in der Schweiz in diesem Status gewesen ist. Also müssen wir hier einen Weg finden, dass wir diese vorläufige Aufnahme, deren Anrechnung wir jetzt auf 50 Prozent gesetzt haben und die irgendwo zwischen Asylgesuch und ordentlichem Status angesiedelt ist, auf eine kurze Zeit von maximal drei bis fünf Jahren beschränken. Nachher muss ein anderer Status kommen, der noch zu definieren ist, und dort muss dann wieder die normale Anrechnung gelten. So sind wir fair, und so kommen wir in dieser Sache einen Schritt weiter. Diesen Handlungsbedarf haben die Kommission und auch der Rat erkannt, und dazu wurde auch ein Postulat (14.3008) angenommen.
Zum Schluss: Die Gesetzesrevision bringt insgesamt klare Verbesserungen gegenüber heute, mehr Klarheit für die Kantone, mehr Einheitlichkeit, klare Fokussierung auf Kriterien statt Fristen, und die GLP steht zu diesem Kompromiss, den wir jetzt nach rechts geschlossen haben. Wir hätten auch zu einem Kompromiss stehen können, den wir nach links hätten schliessen müssen.
Ich bitte Sie also, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.