Schmid Martin · Ständerat · 2014-09-25
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-25
Wortprotokoll
Ich mache Ihnen beliebt, hier eine klare Rechtslage zu schaffen und von einer aus meiner Sicht verkomplizierten Gesetzgebung Abstand zu nehmen.
Worin liegt das Problem? Durch die Annahme der Zweitwohnungs-Initiative haben wir ausserhalb der Bauzonen nun eine Kollisionsnorm, welche zwischen der Zweitwohnungsgesetzgebung und der Raumplanungsgesetzgebung entscheiden muss. Das ist die Problemstellung. Schon heute sind Bauten, Wiederaufbauten, Abbrüche, Erweiterungen usw. in Gebäuden ausserhalb der Bauzone sehr detailliert im Raumplanungsgesetz geregelt. Wir haben uns über die Fragen der Rustici, der Maiensässe, der Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden ausserhalb der Bauzone - ich spreche hier immer nur über Gebäude ausserhalb der Bauzone - schon x-mal unterhalten.
Die Kommissionsminderheit möchte hier eine Klarstellung vornehmen: Sämtliche Bereiche, welche Bauten ausserhalb der Bauzone - auch im Bereich der Zweitwohnungen - tangieren, sind ausschliesslich und explizit nach den Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes abzuhandeln. Das ist auch in der Praxis für die rechtsanwendenden Behörden eine viel einfachere Rechtslage. Man kann hier auf eine Gerichtspraxis der letzten Jahrzehnte zurückgreifen, wo eben Entscheidungen zu den Gesuchen für Bauten ausserhalb der Bauzone festgelegt worden sind.
Lesen Sie einmal diese komplizierte Regelung in Absatz 3 durch, die Sie hier beschliessen würden. Die Minderheit hingegen stellt ganz einfach klar, dass ausserhalb der Bauzone das Raumplanungsgesetz anwendbar ist. Die Gemeindebehörde muss in diesem Falle in der Regel das Gesuch so oder so an die kantonale Behörde weiterleiten, weil die Gemeinden selbst keine Bauten ausserhalb der Bauzone bewilligen können. Deshalb besteht meines Erachtens auch keine Gefahr von Missbräuchen. Es geht um Bauten ausserhalb der Bauzone, bei denen letztlich die kantonalen Behörden die Baugesuche bewilligen können und müssen.
Ich möchte Ihnen deshalb beliebt machen, im Sinne einer Klarstellung hier meiner Minderheit zu folgen.