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preparatory:AB 163913

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-25

Wortprotokoll

Nur ganz kurz: Artikel 6 regelt, dass jene Baugesuche nicht bewilligt werden, die dazu führen, dass die 20-Prozent-Schwelle überschritten wird. Damit setzt diese Bestimmung den Inhalt der Verfassungsbestimmung zu Zweitwohnungen, Artikel 75b der Bundesverfassung, klar um. Das Verbot umfasst das Erstellen einer Zweitwohnung sowohl durch Neubau als auch durch Umgestaltung einer bestehenden Baute, die bisher keine Wohnungen im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 enthielt, beispielsweise also auch eines landwirtschaftlichen Ökonomiegebäudes oder einer gewerblichen Baute.