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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2014-09-15

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-15

Wortprotokoll

Ich kann vieles von dem, was Kollege Bischof jetzt gesagt hat, unterschreiben. Ich meine auch, dass Menschen, Eheleute oder Paare, die sich für Kinder entscheiden und diese grossziehen, eigenverantwortlich eine grosse Leistung für die Gesellschaft erbringen. Ich bin leider kinderlos geblieben, aber ich bin dennoch gegen diese Initiative. Ich durfte in einer Familie mit vier Kindern aufwachsen, und ich glaube nicht, dass es für meine Eltern je ein Thema war, sich vorher zu überlegen, was ein Kind jetzt genau koste. Vielmehr war einfach der Kinderwunsch da, auch das Anliegen, dass eine weitere Generation folgt.

Ich möchte gerne noch ein paar Überlegungen machen, die auch vonseiten der Finanzdirektorenkonferenz angestellt wurden und die die Steuersystematik anbelangen. Wir haben gehört, dass das Einkommen die Gesamtheit der Wirtschaftsgüter umfasst, die einer steuerpflichtigen Person während eines bestimmten Zeitabschnitts zufliessen. Das sind also Einkommen, auch die Kinderzulagen sind eben Einkommen. Was hier mit der Formulierung der Wirtschaftsgüter, die einer Person während eines bestimmten Zeitabschnitts zufliessen und die sie ohne Schmälerung ihres Vermögens zur Befriedigung ihrer persönlichen Bedürfnisse verwenden kann, so theoretisch tönt, ist nichts anderes als der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das Einkommen einer Person ist dabei möglichst umfassend zu berücksichtigen.

Diese Besteuerung auf der Basis des sogenannten Gesamtreineinkommens gilt in der Schweiz als Grundsatz. Wie wir gehört haben, wurden Ausnahmen gemacht; ich habe diese selber auch nicht immer als richtig befunden. Es gibt schon verschiedene Einbrüche in dieses System, die wir kennen: in Bezug auf die Ergänzungsleistungen, die AHV oder auch die IV. Die Frage ist jetzt, ob man hier noch weitere Einbrüche in dieses System machen will, die dann natürlich auch Folgebegehren nach sich ziehen.

Die subjektive Leistungsfähigkeit geht vom Grundsatz aus, dass über die Geltendmachung von allgemeinen Abzügen und von Sozialabzügen zusätzlich den konkreten individuellen Verhältnissen und damit auch den anfallenden Kinderlasten Rechnung getragen wird. Das geltende Einkommenssteuerrecht folgt eben im Wesentlichen dieser subjektiven Leistungsfähigkeit.

Die Besteuerung staatlicher Transfers oder Abgeltungen - beispielsweise von Sozialversicherungsleistungen, Direktzahlungen, Entschädigungen oder Löhnen des Staatspersonals - ist korrekt und konsequent. Die Besteuerung dient damit - namentlich in Verbindung mit dem Prinzip der subjektiven Leistungsfähigkeit - der Verfolgung der Verteilungsziele des Steuersystems.

Wir haben in der Kommission auch darüber gesprochen, dass mit der Initiative natürlich auch eine Verschiebung der Lasten in Kauf genommen würde. Es ist heute so, dass unser Steuersystem austariert ist; es ist auch gesellschaftlich richtig, dass Einpersonenhaushalte mehr bezahlen als Zweipersonenhaushalte, insbesondere als jene Zweipersonenhaushalte, in denen Kinder leben. Diese Solidarität und diese Verteilungsziele sollten aber nicht überstrapaziert werden. Die Steuerbefreiung würde deutliche Ungleichbehandlungen nach sich ziehen und - ich habe es erwähnt - neue Begehren für Steuerbefreiungen hervorrufen.

Die Initiative vermischt nun zwei Systeme, indem einerseits die Kinderabzüge bei der Ermittlung des Nettoeinkommens berücksichtigt werden und andererseits nochmals ein Abzug bzw. ein Nichteinbezug in die Bemessungsgrundlage von bestimmten Leistungen verlangt wird. Wir haben in diesem Bereich ja nicht nichts gemacht. Ich möchte daran erinnern, dass bereits heute bei der direkten Bundessteuer 900 Millionen Franken Entlastung für Familien mit Kindern geleistet werden. Ich möchte auch daran erinnern, dass die Kantone heute auch hohe Kinderabzüge haben, teils deutlich höhere Kinderabzüge, als der Bund sie hat. Bei einer Annahme der Initiative würde das zu einer weiteren Verzerrung der Steuerbelastung führen; weil diese Kinderabzüge unterschiedlich hoch sind, könnten eben auch unterschiedlich hohe Abzüge gemacht werden.

Ich bin klar der Meinung, dass Familien entlastet werden sollten, aber am besten entlasten wir sie, indem wir dafür sorgen, dass die Steuerbelastung insgesamt tief oder - vielleicht kann man in der Schweiz nicht mehr von "tief" sprechen - mindestens moderat gehalten wird. Ich glaube, das wäre die beste Förderung von Familien, übrigens auch von Einzelpersonen.

Vielleicht noch ein letztes Wort zum Mittelstand: Diese Mittelstandsdiskussion ist ja interessant, weil auch hier bei [PAGE 784] dieser Vorlage argumentiert wird, dass mittelständische Familien entlastet würden. Ich habe in der Kommission gelernt, dass "Mittelstand" die Einkommens-Bandbreite von 7800 bis 16 724 Franken pro Monat oder, anders gesagt, 93 000 bis 208 000 Franken pro Jahr betrifft. Das ist gemäss Definition der Mittelstand.

Ich werde dieser Initiative aus den genannten Gründen nicht zustimmen.