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Graber Konrad · Ständerat · 2014-09-15

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-15

Wortprotokoll

Ich kann mich erinnern, dass Bundesrat Merz hier im Saal nach der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II gesagt hat, als Nächstes seien nun die Familien an der Reihe. Die Unternehmenssteuerreform III wird nächstens vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt, und sie wird den Bund massiv mehr belasten als diese Vorlage. Bereits heute wird im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform III angedacht, im Bundeshaushalt einen strukturellen Überschuss zu schaffen, um dann die Unternehmenssteuerreform III finanzpolitisch verdauen zu können. Finanzpolitisch wäre dies selbstverständlich auch bei Familienanliegen möglich gewesen. Wir werden für die Unternehmenssteuerreform III noch eine Mehrheit finden müssen. Ich erinnere daran, dass die Unternehmenssteuerreform II trotz damals geringer Opposition nur knapp angenommen worden ist. In der Zwischenzeit ist die Unternehmenssteuerreform III noch von der Altlast der Unternehmenssteuerreform II tangiert worden, weil die Ausfälle doch wesentlich höher waren als damals in der Botschaft dargestellt - ich erinnere an das Thema Kapitaleinlagereserven.

Das Versprechen des Bundesrates, als Nächstes die Familien zu entlasten, steht deshalb immer noch im Raum. Erklären Sie einer Familie, weshalb die Abschaffung der Besteuerung der Emissionsabgabe wichtiger sein soll als die steuerliche Entlastung der Familien mit Kindern! Ausgerechnet die Frage der Emissionsabgabe wird im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III einer Lösung zugeführt werden. Auf den Abstimmungspodien rund um diese Fragen möchte ich nicht anwesend sein.

Ich möchte noch auf zwei Einwände eingehen: Einerseits wurde heute geäussert, der Mittelstand profitiere, nicht die tieferen Einkommen. Wenn der Mittelstand profitiert, ist das keine Sünde. Der Mittelstand schultert bereits heute sehr viel. Der Darstellung auf Seite 8475 entnehmen Sie, dass der Steuereffekt grösser ist als gemeinhin angenommen. Es wird immer mit den absoluten Zahlen argumentiert, aber es ist logisch, dass der Effekt bei grösseren Einkommen grösser ist. Die Prozentsätze zeigen beim ersten Beispiel Folgendes: Bei einem steuerbaren Einkommen von 77 800 Franken beträgt die Einkommenssteuerentlastung im Kanton St. Gallen 18 Prozent und beim Bund 100 Prozent. Bei einem wesentlich höheren Einkommen sind es im Kanton St. Gallen hingegen lediglich 6,9 Prozent gegenüber den 18 Prozent und beim Bund 16 Prozent gegenüber den 100 Prozent. Ich denke, dies gilt es auch zu beachten.

Der Bundesrat schreibt auf Seite 8474 der Botschaft zum Thema, das vorhin nochmals angesprochen worden ist, nämlich das Thema der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, dass es theoretisch möglich wäre, dem Anliegen Rechnung zu tragen und dann im Gegenzug die Kinderabzüge zu kürzen. Er negiert das aber dann selber, weil er sagt, dass das wahrscheinlich demokratiepolitisch nicht möglich wäre. Aber immerhin überlegt man sich, ob man hier auch mit den Kinderabzügen noch eine Kompensation erreichen könnte. Gleichzeitig dürfen wir festhalten, dass die Kinderabzüge beim Bund ja geringer sind als bei vielen Kantonen. Beim Bund liegen die Kinderabzüge im Augenblick bei 6500 Franken; in meinem Kanton bewegen sich die Kinderabzüge je nach Alter und Ausbildungsstand zwischen 6700 und 12 500 Franken.

Wer also die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anspricht oder die Familien mit tiefen Einkommen stärker entlasten möchte, hätte als Gegenvorschlag zu dieser Initiative auch höhere Kinderabzüge fordern können - wenn es ihm effektiv ernst wäre. Ein solcher Vorschlag wird aber weder vom Bundesrat dargestellt, noch ist in der Kommission ein entsprechender Antrag gestellt worden. Es stellt sich deshalb für mich die Frage, wie ernst es den Leuten ist, wenn sie hier solche Einwände formulieren. Ich meine, auch in dieser Frage der Entlastung der Familien steuerlicher Natur gilt, wie so oft im Leben: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Hier fehlt dieser Wille sowohl dem Bundesrat wie auch der Mehrheit der Kommission.

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