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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2014-09-15

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-09-15

Wortprotokoll

Ich wiederhole nicht das, was der Kommissionssprecher richtigerweise vorgetragen hat. Ich gehe vielmehr auf sechs Fragen ein, die wir in der Kommission besonders diskutiert haben.

1. Zur Frage nach der Wirkung des Arms Trade Treaty: Es ist so, dass einige grosse Waffenexporteure durch Abwesenheit glänzen. Sie haben den Vertrag entweder nicht unterschrieben oder noch nicht ratifiziert. Das ist zwar bedauerlich, aber der Bundesrat ist trotzdem überzeugt, dass der Arms Trade Treaty seine Wirkung entfalten kann - vielleicht nicht heute, sondern eher mittel- und längerfristig. Es wurde gesagt: Es sind 118 Staaten, die den Vertrag unterzeichnet haben. Bis dato sind es 45, die ratifiziert haben. Von den zehn grössten Exporteuren der letzten Jahre haben sechs den Arms Trade Treaty unterzeichnet. Das sind die USA, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Spanien und Italien. Diese sechs Staaten vereinigen immerhin einen Anteil von 51 Prozent des gesamten internationalen Waffenhandels auf sich. Von den sechs Staaten haben alle ausser den USA den Vertrag bereits ratifiziert. Schliesslich haben auch viele Importstaaten, namentlich auch auf dem afrikanischen Kontinent, den Arms Trade Treaty unterzeichnet und ratifiziert. Das ist für eine wirkungsvolle Kontrolle des Waffenhandels ebenfalls sehr wichtig. Der eigentliche Nutzen des Arms Trade Treaty liegt darin, dass sich die internationale Staatengemeinschaft erstmals auf eine völkerrechtlich verbindliche Regelung des grenzüberschreitenden Waffenhandels geeinigt hat. Der Arms Trade Treaty ist also so etwas wie der erste Schritt in die richtige Richtung, dass nämlich ein grenzüberschreitendes Problem global angepackt wird.

Mit dem Arms Trade Treaty wird erstmals festgehalten, welche internationalen Rüstungsgeschäfte erlaubt bzw. verboten sind. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, dem im Vertrag vorgesehenen Sekretariat jährlich über die genehmigten und tatsächlich erfolgten Aus- und Einfuhren von konventionellen Waffen Bericht zu erstatten. Damit wird Transparenz geschaffen. Im Ergebnis wird das Verhalten eines jeden einzelnen Mitgliedstaates messbar, bewertbar und gegebenenfalls auch kritisierbar. Generell kann erwartet werden, dass der Arms Trade Treaty die negativen Auswirkungen des Waffenhandels mittel- und längerfristig reduzieren wird.

2. Die zweite Frage ist die Frage nach der Durchsetzbarkeit des Vertrages, wenn es doch keine eigentliche Strafbarkeit gibt: Das war auch einer der Hauptkritikpunkte, dass bei Vertragsverletzungen kein zwingendes Sanktionssystem besteht. Aber der Vertrag sieht immerhin ein Konsultations- und Schiedsverfahren vor, und damit sollen Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten über die Auslegung des Arms Trade Treaty beigelegt werden können. Die Staatenkonferenz hat zwar auch nur beschränkte Möglichkeiten, um die Durchsetzung des Vertrages zu gewährleisten, aber es gibt diese Staatenkonferenz.

3. Was wird sich ändern? Verschiedene Vertragsstaaten - ich denke an Burkina Faso, an Mali - besitzen ein ganz schwaches nationales Kontrollsystem für Waffentransfers. Die entsprechenden Behörden existieren in diesen Ländern noch nicht, oder sie haben sehr wenig Erfahrung. Hier kann die Schweiz mithelfen, mit ihrem Know-how und mit ihrer Erfahrung. Ganz besonders sei daran erinnert, dass wir Erfahrung im sogenannten Post-Shipment-Verification-Prozess [PAGE 781] haben. Auch diese Erfahrung werden wir Staaten wie den erwähnten anbieten.

4. Die vierte Frage: Was bedeutet für uns der Arms Trade Treaty in Krisen wie der aktuellen Krise in der Ukraine? Da hat er für die Schweiz keine konkreten Auswirkungen. Es ist bekannt, dass wir seit Monaten bereits einen Ausfuhrstopp für Kriegsmaterial nach Russland und auch in die Ukraine kennen. Auf die Exportpraxis anderer Staaten hat der Arms Trade Treaty allerdings direkte Konsequenzen. Obwohl die jeweiligen Vertragsstaaten selber entscheiden, welche Lieferungen sie bewilligen, gibt ihnen der Vertrag verbindliche Beurteilungskriterien vor.

5. Ein Wort noch zum Verhältnis zwischen dem Arms Trade Treaty und der Revision der Kriegsmaterialverordnung: Die Kriegsmaterialgesetzgebung entspricht den Anforderungen des Arms Trade Treaty bereits heute. Die neuvorgesehene Beurteilung des Risikos bezüglich der Frage, ob die auszuführenden Waffen zur Begehung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen verwendet werden, steht im Einklang mit den Bewilligungskriterien des Arms Trade Treaty. Artikel 7 des Vertrages verlangt die Verweigerung einer Ausfuhr, sofern ein überwiegendes Risiko einer schweren Verletzung internationaler Menschenrechtsnormen besteht.

6. Last, but not least gibt es einen Mehrwert für die Schweiz. Indirekt nützt der Arms Trade Treaty nämlich auch den wirtschaftspolitischen Interessen unseres Landes. Ausländische Rüstungsunternehmen, die in Konkurrenz zu unserer Industrie stehen, werden sich künftig auch den Exportkontrollen unterwerfen, und damit werden international vergleichbare Rahmenbedingungen geschaffen. Die Spiesse werden also angeglichen. Zudem erhöht der Vertrag die Legitimität der Rüstungsausfuhren.

Der Arms Trade Treaty ist also im Interesse unserer Sicherheitspolitik, auch im Interesse unserer Wirtschaftspolitik, und ich bitte Sie, diesem Vertrag zuzustimmen.