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Stöckli Hans · Ständerat · 2014-09-10

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-10

Wortprotokoll

Ich war in der ersten Runde auch für die Mehrheit, also für das Beibehalten von Buchstabe a. Ich [PAGE 743] habe dann beim Studium der Unterlagen nochmals versucht, die Lösung, die richtig ist und mir entspricht, zu finden. Ich muss Ihnen jetzt Folgendes sagen: Nachdem wir nun einerseits gemäss Antrag der Minderheit I (Comte) mit dem Nationalrat einen Kompromiss suchen und andererseits auch die Reaktion der Konferenz der Kantonsregierungen bekommen haben und eigentlich das Vernehmlassungsverfahren nicht erschweren, sondern verwesentlichen wollen, bin ich zur Überzeugung gelangt, dass es sich wirklich lohnt, Buchstabe a gemäss Beschluss des Nationalrates zu streichen; dies insbesondere wegen Artikel 7 Absatz 4 des gleichen Gesetzes. Denn dort ist ja klar geregelt: "Duldet das Vorhaben keinen Aufschub" - das ist genau die gleiche Wortwahl -, "so kann die Frist verkürzt werden." Wir haben bereits jetzt im Vernehmlassungsverfahren die Möglichkeit für den Bundesrat vorgesehen, die Frist zu verkürzen. Der Unterschied liegt aber darin, dass dann der Bundesrat eben die Begründung für die Dringlichkeit liefern muss. Damit kann man auch davon ausgehen, dass dieses Instrument nicht ohne Not angewendet wird.

Ich bin auch der Meinung, dass die Zeit im Parlament das Wichtigste ist. Aber Artikel 7 Absatz 4 gibt dem Bundesrat eben die Möglichkeit, jetzt schon, ohne dass generell auf die Vernehmlassung verzichtet werden muss, diese Frist zu verkürzen, sodass ich dem Antrag der Minderheit I (Comte) zustimmen werde.