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Wasserfallen Kurt · Nationalrat · 2001-11-26

Wasserfallen Kurt · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-11-26

Wortprotokoll

Zur Bürokratie: In Artikel 23 Absatz 3 heisst es bezüglich der Registrierungspflicht: "Ist das Unternehmen eine juristische Person, so müssen die Mitglieder der Geschäftsleitung Wohnsitz in der Schweiz haben." Das kann ich noch verstehen. Aber dass man jeden Wechsel des leitenden Personals der zuständigen Behörde melden muss, das verstehe ich wirklich nicht mehr. Wenn man dafür noch happige Strafen gemäss Artikel 27 zu kassieren hat, dann verstehe ich überhaupt rein nichts mehr. Wenn nun eine Firma beispielsweise einen Wechsel in der Geschäftsleitung verzeichnet, muss sie das melden. Jede Umorganisation dieser Firma mit einer Neudefinition der Geschäftsleitung oder eine Neubesetzung der Geschäftsleitung soll sie auch noch melden. Ich glaube, man hat in diesem Unternehmen dann Gescheiteres zu tun, als noch an den Bund zu denken, daran zu denken, dass irgendwo noch eine Meldung zu machen ist. Wie schnell vergisst man so was! Wenn der Bund den Eindruck gewinnt, in einer Firma laufe etwas nicht nach Gesetz - man kennt sich ja in dieser Branche -, dann kann man nachfragen, und vielleicht steht auch noch etwas im Handelsregister. Ich bitte Sie, wenigstens dieser Melderei einen Riegel zu schieben.

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