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Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · 2011-03-18

Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2011-03-18

Wortprotokoll

Auf der einen Seite ist der Bundesrat bereit, ohne mit der Wimper zu zucken zur Kenntnis zu nehmen, dass der Staatskasse in Bund, Kantonen und Gemeinden mit der Unternehmenssteuerreform II in den nächsten zehn Jahren 4 bis 6 Milliarden Franken entgehen werden. Im laufenden Jahr sind es übrigens bereits 1,2 Milliarden. Auf der anderen Seite ist eine Mehrheit von National- und Ständerat bereit, den Sparhebel bei den Schwächsten anzusetzen, und das mit einer Vorlage, die unrealistische Ziele wie die Eingliederung von rund 17 000 Rentenbezügern in den Arbeitsmarkt verfolgt. Die Fraktion der Grünen will und kann dazu grossmehrheitlich nicht Hand bieten und wird das erste Massnahmenpaket der 6. IV-Revision ablehnen.

Gebetsmühlenartig hören wir seit Jahren, in der IV müsse gespart werden - und es wird gespart, Vorlage um Vorlage. Auch das erste Massnahmenpaket zur 6. IV-Revision ist eine Sparvorlage. Als Folge werden viele Betroffene mit Massnahmen konfrontiert, die mit einschneidenden Leistungskürzungen verbunden sind. Besonders stossend ist, dass eine Kategorie von Betroffenen eine Sonderbehandlung erfährt. Für Rentenbezügerinnen und -bezüger mit unklaren Beschwerdebildern gelten nicht die geplanten Bestimmungen über die eingliederungsorientierte Rentenrevision mit flankierenden und begleitenden Massnahmen, sondern bei ihnen können rechtskräftig zugesprochene IV- und BVG-Renten auch ohne Verbesserung des Gesundheitszustandes einfach aufgehoben oder reduziert werden. Das wird Tausende von IV-Rentnerinnen und -Rentnern mit Diagnosen, die organisch nicht erklärbar sind, treffen.

Pour le groupe des Verts, il est inacceptable que des rentes acquises soient supprimées ou que de nouvelles rentes soient refusées parce que les dispositions finales du projet de loi prévoient d'exclure certaines maladies ou les séquelles d'accidents comme le coup du lapin. Les personnes qui présentent ces symptômes se trouvent discriminées, sans aucune considération pour le degré de gravité de leur état. Ce qui en résultera, c'est un transfert des coûts vers l'aide sociale, et donc vers le budget des cantons et des communes.

Der Assistenzbeitrag als neue Dienstleistung ist an und für sich eine gute Sache. Dass er kostenneutral eingeführt wird und dass dafür die Hilflosenentschädigung bei Heimaufenthalt halbiert wird, ist aber mehr als fragwürdig. Die dabei entstehende Lücke müssen die Kantone schliessen, da diese für die Heimfinanzierung zuständig sind. Das findet eine Mehrheit unserer Fraktion nicht korrekt. Wir unterstützen die Förderung einer eigenverantwortlichen Lebensführung von Menschen mit Behinderung, möchten aber den Assistenzbeitrag in einer separaten Vorlage realisiert sehen.

Machen wir die Unternehmenssteuerreform II rückgängig und anschliessend eine 6. IV-Revision, die der Präambel der Bundesverfassung gerecht wird, die da lautet: "... dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen."

In diesem Sinn betrachtet die Fraktion der Grünen diese Vorlage als nicht unterstützungswürdig und bittet Sie, diese abzulehnen.