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Amherd Viola · Nationalrat · 2009-03-05

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-05

Wortprotokoll

Wie Sie gehört haben, ergänzt die Minderheit Artikel 4 Absatz 3 in dem Sinne, dass der Gebrauch von Schusswaffen gesetzlich ausgeschlossen wird. Die Mehrheit der Kommission will die Kompetenz über die Zulassung von Schusswaffen dem Bundesrat überlassen. Die CVP/EVP/glp-Fraktion bittet Sie, der Mehrheit zuzustimmen und damit an der ursprünglichen Fassung des Nationalrates, welcher sich der Ständerat angeschlossen hat, festzuhalten.

Für uns ist klar, dass wir keine Wildwest-Situation in Zügen wollen. Der Dienst der Sicherheitsorgane soll grundsätzlich ohne Schusswaffe ausgeführt werden. Das Tragen einer Schusswaffe muss aber in speziellen Fällen möglich sein. Es ist kein Geheimnis, dass die Sicherheit der Bahnbenützenden sowohl tagsüber wie auch in den Abendstunden nicht immer gegeben ist. Es gibt immer wieder Vorfälle, bei denen Mitarbeitende der Transportunternehmen, namentlich Zugsbegleiterinnen und -begleiter, gewaltsam angegriffen und verprügelt werden. Nicht selten sind die Angreifer selber bewaffnet. In solchen Situationen kann das Tragen einer Schusswaffe bereits im Sinne der Abschreckung wirken; die Schusswaffe kann aber auch Mittel zur Selbstverteidigung [PAGE 121] sein. Der Einsatz von Schusswaffen soll nicht generell erweitert werden, der Bundesrat soll aber die Möglichkeit erhalten, das Tragen von Schusswaffen in einem beschränkten, klar geregelten Rahmen vorzusehen. Unsere Fraktion traut dem Bundesrat den Erlass einer angemessenen Regelung im Rahmen der Verordnung zum Gesetz zu.

Entsprechend bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen.

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