Vischer Daniel · Nationalrat · 2009-03-05
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2009-03-05
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative will Artikel 190 des Strafgesetzbuches, Vergewaltigung, und Artikel 191, Schändung, so anpassen, dass diese Straftaten, werden sie durch mehrere Täter gleichzeitig bzw. in Gruppen begangen, mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren zu bestrafen sind. Gleichzeitig sei das Jugend- und Kinderstrafrecht verschärfend anzupassen.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat diese Initiative mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Ansinnen der Initiative ist es, in Gruppen begangene Sexualstraftaten schärfer zu bestrafen. In der gruppenweisen Begehung sehen die Initianten die besondere Gefährlichkeit der Täter und die besondere Verwerflichkeit der Tat. Herr Kollege Schwander hat dies in seiner Begründung ausgeführt.
Die Mehrheit geht von folgenden Überlegungen aus: Selbstredend ist in der Kommission unbestritten, dass Sexualstraftaten hart, tatadäquat zu bestrafen sind. Selbstverständlich ist auch, dass in Gruppen begangene Taten besonders verwerflich und auch besonders zu ahnden sind. Die Kommissionsmehrheit rät aber davon ab, sich aufgrund von Ereignissen, nicht zuletzt in letzter Zeit - zum Beispiel die Vorfälle in Seebach -, nun zu schnellen Handlungen verleiten zu lassen. Die Kommissionsmehrheit geht auch davon aus, dass es fraglich ist, ob die Erhöhung der Mindeststrafe bzw. eine Verschärfung des Jugend- und Kinderstrafrechts eine Verminderung der Kriminalität bewirkt. Jedenfalls ist dies bislang in keiner Weise nachgewiesen. Hohe Strafandrohungen erzielen nicht den gewünschten Effekt, insbesondere nicht bei Jugendlichen.
Es geht aber auch noch um eine andere Überlegung. Es ist nicht bestritten, dass Taten, in Gruppen begangen, besonders verwerflich sind und auch hoch zu bestrafen sind. Aber es kommt in jedem Fall auf den Einzelfall an. Es ist auch nicht immer jedes Mitglied einer Gruppe gleich zu beurteilen.
Mithin erscheint es nicht sinnvoll, die Gruppe als Anknüpfungspunkt für eine generelle Straferhöhung zu sehen. Darin sieht die Mehrheit der Kommission ein Hauptproblem. Der Richter soll die Möglichkeit haben, die einzelnen Teilnehmenden einer Straftat differenziert zu beurteilen, nach Massgabe ihres Tatbeitrages, und er soll nicht gezwungen sein, bei allen Teilnehmern von einer fünfjährigen Strafandrohung auszugehen.
Es ist übrigens falsch, wenn gesagt wird, die Gerichte fällten zu milde Strafen. Es ist ohnehin nicht am Parlament, Richtern in diesem Sinne Rügen zu erteilen, aber generell lässt sich feststellen, dass im Sexualstrafrecht in letzter Zeit relativ hohe Strafen gefällt worden sind. Dies trifft auch auf den Fall Seebach zu; dort ist einfach in Rechnung zu stellen, dass aufgrund des Schuldminderungsgrundes der Vorverurteilung die Strafe drastisch herabgesetzt worden ist. Zudem ist zu bemerken - dies ist die Meinung der Mehrheit der Kommission -, dass die Strafrahmen des Strafrechtes ohnehin überprüft werden. Dies ist ein Legislaturschwerpunkt des Departementes und des Bundesrates. Es macht keinen Sinn, nun einzelne Delikte oder Arten von Taten herauszugreifen, bevor eine Gesamtbeurteilung und eine neue Auslegeordnung gemacht wird.
Aus diesem Grund empfiehlt Ihnen die Mehrheit, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.