Rechsteiner Paul · Ständerat · 2014-06-04
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-04
Wortprotokoll
Ich war etwas erstaunt, als ich den Bericht der SiK las. Das Plenum hier hatte der Motion im Dezember 2013 ja klar zugestimmt. Auch der Nationalrat hat zugestimmt, mit einer Modifikation, einer Befristung auf drei Jahre. Dieser Befristung kann man ohne Weiteres zustimmen. Sie ist auch durch die SiK nicht bestritten, sodass sich eigentlich die Frage stellt: Gibt es eine Änderung, hat sich gegenüber Ende Dezember in dieser Angelegenheit etwas geändert?
Ich stelle fest, dass auch die Kommissionsmehrheit, vertreten durch den Kommissionspräsidenten, nicht geltend macht, dass sich irgendetwas geändert habe. Sie sagt das Gleiche, was der Bundesrat bei der Beantwortung der Motion schon gesagt hat: Es gebe eine Cyberstrategie des Bundes. Das ist richtig, das soll auch so sein, die Motion beschlägt aber ein weit grösseres Feld als diese Cyberstrategie, und vor allem geht es bei ihr um weit mehr als nur um die Fragen, die jetzt seitens des Vorstehers des VBS thematisiert worden sind. Es ist eine Frage, die die Schweizer Wirtschaft insgesamt etwas angeht, sie geht die Schweizer Gesellschaft etwas an. Die Schweiz gehört zu den informatisiertesten Ländern überhaupt. Wir haben eine sehr entwickelte Wirtschaft, und sie basiert auf Informatik. Deshalb ist die Schweiz hier besonders berufen, sich als selbstständiger Staat ein eigenes Bild zu machen. Das ist umso mehr möglich, als wir sowohl technologisch wie auch regulatorisch über ausgewiesene Fachleute verfügen. Die Fachleute an den ETH gehören zur Weltspitze in diesem Bereich. Wir haben hier eigenes Know-how in unserem Land. Es stellen sich Fragen zur Sicherheit der Datenbearbeitung. Diese übersteigen den Fokus der bundesrätlichen Antwort bei Weitem. All dies hat sich nicht geändert. Deshalb möchte ich Ihnen vorschlagen, beim Entscheid vom Dezember 2013 zu bleiben.
Es gibt ein einziges zusätzliches Argument, das jetzt angeführt worden ist, das man aber schon im Dezember 2013 hätte diskutieren können. Die Mehrheit hat ein einziges Argument: Es sei nicht Sache des Parlamentes, dem Bundesrat eine Expertenkommission vorzuschreiben. Sie wissen genauso wie ich, dass das Parlament das in wichtigen Zusammenhängen immer wieder gemacht hat. Ich selber habe ja einen solchen Vorstoss (11.431) im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des tragischen Schicksals der Administrativversorgten - das ist in der Tragweite ein anderes Thema - gemacht; das Bundesgesetz ist in der letzten Session verabschiedet worden. Auch in anderen Zusammenhängen werden immer wieder Expertenkommissionen auch durch einen Auftrag des Parlamentes eingesetzt. Es liegt also in der Verantwortung des Parlamentes, wichtige Fragen für unser Land in dieser Form zu thematisieren.
Es geht dabei nicht um eine parteipolitische Frage; die Motion ist parteipolitisch breit abgestützt. Auch fachlich ist die Motion breit abgestützt, und der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte unterstützt das Anliegen nachhaltig, er hat sich sehr stark dafür ausgesprochen. Angesichts der Fragen, die sich hier stellen, muss auch die Schweiz ihre Arbeiten vertiefen.
In diesem Sinne möchte ich Sie ersuchen, beim Entscheid vom vergangenen Dezember zu bleiben.