Kuprecht Alex · Ständerat · 2014-06-04
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-04
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, eine interdisziplinäre Expertenkommission einzusetzen, welche verschiedene Fragen in Bezug auf die künftige Datenbearbeitung und Datensicherheit beantworten soll. Die Begründung der Motion basiert auf den Enthüllungen von Edward Snowden, die aufzeigen, dass die Grundannahmen, von denen auch in der Schweiz auf dem Gebiet der Datensicherheit und Datenverarbeitung ausgegangen wurde, nicht mehr zutreffen. Die Schweiz als wirtschaftlich hochentwickeltes Land sei deshalb gut beraten, sich ein eigenes Bild über die Risiken und Gefahren zu machen, was eine qualifizierte Beurteilung durch geeignete Experten notwendig mache.
Unser Rat behandelte die Motion bereits einmal am 3. Dezember 2013 und nahm sie mit 21 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Der Nationalrat diskutierte die Motion am 13. März dieses Jahres in einer angeregten Debatte. Er stimmte ihr mit 97 zu 80 Stimmen bei 4 Enthaltungen ebenfalls zu. Im Gegensatz zu unserem Rat änderte er jedoch den Inhalt leicht ab und befristete den Auftrag zur Beantwortung der Fragen für die interdisziplinäre Expertenkommission auf längstens drei Jahre. Die Mehrheit im Nationalrat vertrat dabei die Auffassung, dass die Enthüllungen Snowdens einen entscheidenden Wendepunkt darstellen würden und dass die Dimension und Systematik der aufgedeckten Überwachungsmaschinerie alles bisher für möglich Gehaltene übertreffe. Sie war dabei der Meinung, dass die bisherigen Vorkehrungen des Bundesrates, insbesondere die nationale Cyberstrategie und ihr Umsetzungsplan, einen ersten wichtigen Schritt darstellen würden, dass es aber dabei an der gesamtgesellschaftlichen Dimension fehle. Die Einsetzung einer Expertengruppe würde die Gelegenheit zu einer Diskussionsausweitung bieten, zumal die Überwachungsmöglichkeiten die Grundwerte infrage stellen würden.
Die vom Nationalrat beschlossene Änderung der Motion bot deshalb Anlass, die Sinnhaftigkeit der Motion im Rahmen der Kommission vertieft zu diskutieren. Der Bundesrat lehnte schon in der Stellungnahme zur Motion das Begehren ab. In seiner Stellungnahme vom 20. November 2013 teilte er grundsätzlich die Besorgnis, die aus der Motion hervorgeht. Er hielt hingegen fest, dass er mit seiner Strategie vom 27. Juni 2012 zum Schutz vor Cyberrisiken bereits bekräftigt habe, dass der Schutz der Kommunikations- und Informationsinfrastrukturen im nationalen Interesse liege und dass mehrere Massnahmen der nationalen Cyberstrategie die Anliegen der Motion bereits weitgehend abdecken würden.
Die Sicherheitspolitische Kommission behandelte die aus dem Nationalrat in abgeänderter Form zurückgekommene Motion anlässlich ihrer Sitzung vom 19. Mai 2014. Dabei fand eine vertiefte Diskussion statt. Die Mehrheit der Kommission vertritt die Auffassung, dass es nicht die Aufgabe des Parlamentes sei, dem Bundesrat die Schaffung einer Expertenkommission vorzuschreiben und damit in eine klassische Aufgabe der Exekutive einzugreifen, zumal es im vorliegenden Fall keine neue Expertenkommission brauche. Dabei gelte es auf Folgendes hinzuweisen:
1. Die Arbeiten für die nationale Strategie zum Schutz vor Cyberrisiken sind im vollen Gange.
2. Das Nachrichtendienstgesetz befindet sich bei unserer Schwesterkommission in Beratung.
3. Das Informationssicherheitsgesetz wird demnächst an das Parlament überwiesen.
Zudem ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass sowohl der Bundesrat als auch die Verwaltung bereits heute die Kompetenz besässen, entsprechende Experten einzubeziehen; sie machten insbesondere in den Bereichen der Datenbearbeitung und der Datensicherheit schon heute von dieser Möglichkeit Gebrauch. Gerade die Umsetzung der nationalen Strategie zum Schutz vor Cyberrisiken fand mit zahlreichen Experten in Fachgruppen statt. Auch die Erarbeitung des Informationssicherheitsgesetzes erfolgte unter Beizug von Experten sowie in Kenntnis der Enthüllungen von Snowden.
Die Kommissionsmehrheit vermag in der Schaffung einer zusätzlichen Expertenkommission keinen Mehrwert zu erkennen, zumal die Expertendiskussion bereits läuft und weitere Fragen, die auftauchen, intensiv behandelt werden. Sie lehnt deshalb die Motion - in Kenntnis der laufenden Aktivitäten in den von der Motion angesprochenen Bereichen - mit Stichentscheid des Präsidenten ab.
Die Minderheit verweist auf die im Ständerat vorgebrachten Argumente für die Annahme der Motion, sie unterstreicht und bekräftigt diese erneut und ist der Auffassung, dass eine Expertenkommission einen Mehrwert bringen würde. Insbesondere der Umfang der Überwachung, wie er von Snowden aufgedeckt wurde, werfe grundlegende Fragen von gesamtgesellschaftlichen Dimensionen auf. Einer Expertenkommission biete sich die Gelegenheit, die Diskussion auszuweiten und entscheidende Fragen zu stellen. Dank des zeitlich befristeten Mandates könne man überdies gewichtige Experten für eine Mitarbeit gewinnen.
Ich beantrage Ihnen namens der Kommission, die ihren Entscheid mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten gefällt hat, die Motion abzulehnen und die wichtigen Fragen im Rahmen der nationalen Strategie zum Schutz vor Cyberrisiken mit den bereits beigezogenen Experten zu diskutieren und zu behandeln.