Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2012-06-07
Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-07
Wortprotokoll
An ihrer Sitzung vom 2. und 3. April 2012 hat die Sicherheitspolitische Kommission dieses Geschäft, das der Bundesrat am 2. März 2012 genehmigt hat, beraten und beschlossen. Der gegenwärtig gültige Bundesbeschluss für den Einsatz der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden läuft per Ende dieses Jahres aus und soll nun für weitere drei Jahre bis 2015 erneuert werden.
Die neue Vorlage setzt den Abbau der Unterstützung fort. Die Armee unterstützt die zivilen Behörden auf drei Gebieten: beim Botschaftsschutz, Einsatz Amba Centro; bei der Flugbegleitung, Einsatz Tiger/Fox; beim Grenzwachtkorps, Einsatz Lithos. Beim Botschaftsschutz soll das bisherige Schutzniveau aufrechterhalten werden, da sich die Gefährdung nicht geändert hat. Dazu braucht es in den Kantonen Genf, Waadt, Zürich und Bern insgesamt 341 Stellen. Nach den Gesprächen mit den Kantonspolizeibehörden der betroffenen Kantone soll die Zahl der Armeeangehörigen von heute 125 auf 80 im Jahre 2015 gesenkt werden. Von diesen 80 Armeeangehörigen sollen die Militärische Sicherheit, das sind die Militärpolizisten, zwei Drittel und die Durchdiener der Infanterie ein Drittel stellen. Dies entspricht den Vorgaben des Armeeberichtes.
Der Schutz der Botschaften und der internationalen Organisationen, das heisst von völkerrechtlich geschützten Personen und Institutionen, obliegt grundsätzlich dem Bund. Deshalb bezahlt der Bund heute den Kantonen 90 Prozent der anfallenden Kosten für den Botschaftsschutz. Die Reduktion der Armeeangehörigen führt zu geringfügig höheren Kosten der Kantone, die nach dieser Reduktion der Zahl der Militärpolizisten mehr kantonale Polizeibeamte einsetzen müssen. Von deren Löhnen bezahlen die Kantone 10 Prozent. Damit steigen die Kosten der Kantone von 2,54 Millionen Franken auf insgesamt 3,13 Millionen Franken pro Jahr. Die 40 freiwerdenden Militärpolizisten werden fortan die Überwachung und Bewachung von militärischen Anlagen und Flugplätzen übernehmen. Bisher wurden dafür private Sicherheitsfirmen eingesetzt, auf die somit verzichtet werden kann. Die Vorlage ist kostenneutral.
Bei der Aufgabe der Flugbegleitung Tiger begleiten Militärpolizisten die Flüge. Auch deren Anzahl soll von 20 auf 10 Personen reduziert werden. Es werden auch hier zivile Polizisten beigezogen. Das Niveau der Ausbildung soll beibehalten werden. Auf bestimmten Flughäfen im Ausland werden immer noch sogenannte Ground Marshals im Programm Fox eingesetzt, die die Sicherheitslage beurteilen müssen. Auf diese Einsätze wird fortan verzichtet, da sie keine militärische Aufgabe darstellen.
Auch im Grenzwachtkorps wird fortan kein Armeeangehöriger mehr zur Unterstützung eingesetzt. Es werden nur noch technische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.
Eintreten auf die Vorlage war in der Kommission unbestritten. Die Kommission begrüsst das kontinuierliche Reduzieren dieser Einsätze der Armee. In der Detailberatung hat die SiK vor allem die Zeit nach 2015 diskutiert. Mehrheitlich hat sich die Kommission dafür ausgesprochen, dass diese Einsätze per Ende 2015 auslaufen sollen. Bis dann sollten die Kantone genügend Polizeibeamte rekrutiert und ausgebildet haben. Der Text der Botschaft spricht von einer Verlängerung der Einsätze längstens bis zum 31. Dezember 2015.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen, in Artikel 1 die Befristung bis zum 31. Dezember 2015 mit dem Wort "letztmals" zu verdeutlichen. Diese Ergänzung beschliesst die Kommission auch für Artikel 2 der Vorlage. Bei Artikel 3a beantragte Herr Voruz in der Kommission ein Verbot des Einsatzes von privaten Sicherheitsfirmen. Dieser Antrag wurde aber in der Kommission mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission der Vorlage mit 24 zu 1 Stimmen zu.