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Hess Hans · Ständerat · 2012-09-19

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-19

Wortprotokoll

Unsere Kommission hat die Vorlage am 13. August dieses Jahres behandelt. Es wurden insbesondere folgende Punkte diskutiert: erstens die Anzahl der Armeeangehörigen, zweitens der Nutzen des Einsatzes für die Armee, drittens die Dauer des Einsatzes und viertens die Finanzen.

1. Die Anzahl der Armeeangehörigen: Die Zahl der tatsächlich eingesetzten Armeeangehörigen wurde in den letzten Jahren reduziert, sie wurde von ursprünglich 4700 im Jahr 2009 auf 3300 im Jahr 2011 heruntergefahren. Wir gehen bei unveränderter Sicherheitslage davon aus, dass es auch in Zukunft deutlich unter 4000 Armeeangehörige sein werden, die effektiv in den Einsatz kommen. Die Grenze von 5000 dient dazu, auf allfällig veränderte Sicherheitslagen reagieren zu können. Von den 3300 Armeeangehörigen werden etwa 2500 für den Betrieb der Flugplätze und die Luftüberwachung eingesetzt. Effektiv am WEF, vor Ort, sind maximal 800 Soldaten. Sie werden für die Bewachung von Objekten und zur Sicherstellung des Transportes eingesetzt. Es sind keine Armeeangehörigen im engeren Sicherheitsbereich tätig.

2. Der Nutzen des Einsatzes für die Armee: Der Einsatz beim WEF macht für die Armee Sinn. Es handelt sich um einen Echteinsatz mit allem, was das beinhaltet. Das ist die Herausforderung der Führung, die Leistungen müssen während 24 Stunden erbracht werden, dies teilweise auch unter erschwerten Bedingungen, kann es doch bis zu 20 Grad minus kalt werden. Der Einsatz gibt auch Rückschlüsse auf die Einsatzfähigkeit unseres Materials.

3. Die Dauer des Einsatzes: Die Botschaft geht von einer Dauer von drei Jahren aus. Damit erhalten die Organisatoren Sicherheit, und es besteht die Möglichkeit, das Ganze dann wieder neu zu beurteilen.

4. Die Finanzen: Strukturell folgt die Abgeltung des Bundes für die Jahrestreffen 2013 bis 2015 dem bereits bei den Jahrestreffen 2004 bis 2012 zum Einsatz gelangten dreistufigen Finanzierungsmodell. Bei Stufe 1, dem normalen Einsatz, beträgt der Anteil des Bundes drei Achtel der Kosten des Kantons Graubünden, maximal aber 3 Millionen Franken pro Jahr. Stufe 2 umfasst die erhöhte Bedrohungslage für den Fall, dass die effektiven und begründeten Sicherheitskosten das Kostendach von 8 Millionen Franken pro Jahrestreffen überschreiten sollten. Hier stellt der Bund zusätzliche Mittel von gesamthaft maximal 750 000 Franken für alle drei Jahrestreffen im Zeitraum von 2013 bis 2015 zur Verfügung. Stufe 3 ist die ausserordentliche Bedrohungslage. Der Bund beteiligt sich im Falle ausserordentlicher Vorkommnisse - beispielsweise Terroranschläge, Attentate auf Politikerinnen und Politiker bzw. Wirtschaftsführerinnen und Wirtschaftsführer oder massive Drohungen, derartige Handlungen zu verüben - mit 80 Prozent an den zusätzlich anfallenden Kosten.

In den Jahren 2007 bis 2011 wurde keine Finanzierung der Stufen 2 bzw. 3 beansprucht. Neu verrechnet das VBS inzwischen sämtliche Kosten, die zusätzlich zu einem normalen WK-Betrieb entstehen, beispielsweise das Benzin für die Fahrzeuge.

Aufgrund der gemachten Ausführungen beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. Zur Detailberatung hat die Kommission keine Bemerkungen. Die SiK-SR empfiehlt Ihnen einstimmig, der Vorlage in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.