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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-06-17

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-06-17

Wortprotokoll

Es besteht bei den Bibern wie auch bei den Wildschweinen ein Unterschied zu den Grossraubtieren, die eben geschützt sind und deren Regulierung grundsätzlich verboten ist; das muss man unterschiedlich behandeln. Wenn man regulieren kann, auch durch die Jagd, kann man steuern und präventiv eingreifen. Wenn Sie hier jetzt quasi zusätzliche Vergütungen durch den Bund verlangen, die Regulierung, die Jagd, aber in der Kompetenz der Kantone liegt, so ist das natürlich auch eine Verschiebung der Verantwortung, und das muss ich schon ablehnen. Wo vom Bundesgesetz her die Jagd bzw. die Regulierung nicht erlaubt ist, dort, denke ich, ist das Korrelat wie bei den Schafen und beim Wolf, dass halt der Bund dann auch vermehrt die Entschädigungspflicht an die Hand nimmt. In diesem Bereich hier sind, glaube ich, schon primär die Kantone verantwortlich.