Chopard-Acklin Max · Nationalrat · 2014-06-17
Chopard-Acklin Max · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-17
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden Motion mache ich Ihnen beliebt, bei der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) das Öffentlichkeitsprinzip einzuführen. Die Nagra, bei der neben den AKW-Betreibern auch der Bund als Genossenschafter beteiligt ist, hat den Auftrag, für eine sichere Entsorgung des Atommülls besorgt zu sein. Dies betrifft auch die Endlagerung der vom Bundesamt für Gesundheit eingesammelten Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung. Bei dieser Ausgangslage müsste man eigentlich meinen, dass das Öffentlichkeitsprinzip eine Selbstverständlichkeit sei. Dem ist aber nicht so. Das halte ich für einen Fehler; mit dieser Meinung bin ich auch nicht alleine.
Insbesondere wenn es um so sensible Themen wie allfällige Lagerorte für atomare Abfälle geht, besteht berechtigterweise ein grosses öffentliches Interesse. Dies hat sich auch im Nachgang zum 7. Oktober 2012 gezeigt, als ein bis dahin vertraulich klassifiziertes Nagra-Dokument an die Öffentlichkeit kam, auf dem bereits der Aargauer Bözberg und das Zürcher Weinland als konkrete Standorte für ein Tiefenlager genannt waren. Die Empörung war verständlicherweise sehr gross. Dieser Vorfall hat der Glaubwürdigkeit der Nagra nachhaltig geschadet.
In seiner Stellungnahme zu meiner Motion schreibt der Bundesrat, das Bundesamt für Energie habe die Nagra im Zusammenhang mit diesem Vorfall um die Geheimpapiere aufgefordert, dem Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz vermehrt Rechnung zu tragen. Das ist gut so, und das unterstütze ich. Doch leider hat in der Folge der Berg eine Maus geboren. Es kam nämlich ein sogenannter Nagra-Verhaltenskodex heraus; das ist zwar auch etwas Gutes, es ersetzt aber beileibe nicht die Forderung nach der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips. Damit wurde das Thema, mit Verlaub, zu sehr auf die leichte Schulter genommen.
Wir alle wissen: Transparenz schafft Vertrauen, Geheimpapiere bewirken das Gegenteil.
Zudem hat die Erfahrung gezeigt, dass das Sicherheitsbewusstsein steigt, wenn Institutionen wie eben in diesem Fall die Nagra gezwungen sind, transparent zu handeln. Sowohl der Bund wie auch zahlreiche Kantone kennen heute bereits aus gutem Grund das Öffentlichkeitsprinzip und haben dies auch in entsprechenden Regulativen gut geregelt. Es wäre also nichts Neues. Aufgrund der besonderen Aufgabenstellung und der nun gemachten Erfahrungen ist die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips auch bei der Nagra oder eben gerade bei der Nagra angezeigt.
Ich bitte Sie daher, meinen Vorstoss zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips bei der Nagra anzunehmen. Das würde einen Rückgewinn des Vertrauens bedeuten, und das würde mit Sicherheit der Nagra mehr nutzen als schaden.