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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2014-06-17

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-17

Wortprotokoll

Mit dieser Motion möchte ich den Bundesrat beauftragen, die Betreiber von Kernkraftwerken zu verpflichten, die Kosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke und für die Entsorgung radioaktiver Abfälle jährlich zu berechnen und die entsprechende Finanzierung nachzuweisen. Als Finanzpolitikerin ist es mir eminent wichtig, dass wir die Kosten für die zukünftigen Stilllegungen und Rückbauten im Griff haben - möglichst im Griff haben. Die Idee zu diesem Vorstoss und das Modell dahinter stammen aus dem finanzpolitischen Seminar der beiden Finanzkommissionen von National- und Ständerat, das wir im Juli 2012 in Martigny bei Herrn Ständerat Jean-René Fournier abhalten durften. Ein Experte aus Deutschland mit Erfahrung in der Stilllegung, im Rückbau und in der Entsorgung von Atomkraftwerken hat uns über das deutsche Modell berichtet. Das habe ich zum Anlass genommen, um diese Motion aufzusetzen.

Effektiv sind die Stilllegungskosten der Atomkraftwerke stetig ansteigend. In der Schweiz stützen sich hingegen die Berechnungen von Swissnuclear und von der Nagra auf das Best-Estimate-Prinzip, also auf ein Rechnungsmodell aus der Versicherungsbranche, das nur aktuelle Zahlungen und Beobachtungen berücksichtigt. Die Erfahrungen beim Rückbau von AKW sind noch sehr gering. Bei den abgeschlossenen Rückbauprojekten in Deutschland handelt es sich um Forschungsreaktoren, Versuchskraftwerke oder sowjetische Druckwasserreaktoren, die sich nur bedingt mit den hier verwendeten Druck- und Siedewasserreaktoren vergleichen lassen. Umso interessanter, dass Deutschland eben das jährlich neue Berechnungsmodell mit Revisionspflicht durch die Revisionsunternehmungen führt.

Die Erfahrung zeigt: Je näher ein Stilllegungsprojekt rückt, desto mehr wachsen die Kosten. Für das AKW Mühleberg ergeben sich z. B. von der Kostenstudie 2006 bis zur Studie von 2011 Kostensteigerungen von 28 Prozent für den Nachbetrieb, von 11 Prozent für die Stilllegung und von 9 Prozent für die Entsorgung. Eine weitere Kostensteigerung ergibt sich auch aus der Fristverlängerung im Bereich der Atommülllagerung, die im April 2014 vom Bundesamt für Energie bekanntgemacht wurde.

Der Erläuterungsbericht zur Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung hält zur Kostensteigerung zwischen 2001 und 2011 fest: "Ein Vergleich der letzten drei Kostenstudien zeigt, dass die Schätzungen der zu erwartenden Kosten der Stilllegung und Entsorgung in den vergangenen Jahren nach oben korrigiert werden mussten, insbesondere aus technischen, planerischen und regulatorischen Gründen. Für den Zeitraum 2001-2011 beliefen sich die Kostensteigerungen im Bereich der Stilllegung auf durchschnittlich 4,8 Prozent pro Jahr; im Bereich der Entsorgung lag die Zunahme bei 3,5 Prozent." Damit wissen wir auch, dass in beiden Fonds das Risiko einer Finanzierungslücke besteht. Mit einem Fünfjahresrhythmus der Neukalkulation dieser Kosten kann auf diese Veränderungen nicht angemessen reagiert werden.

Der Bundesrat führt nun ins Feld, dass die Erstellung der Kostenstudien durch die Betreiber und die anschliessende unabhängige Überprüfung eine teure Sache seien. Das wäre es nur, wenn bei jeder dieser Berechnungen bei null angefangen werden müsste. Dem ist aber bei Weitem nicht so: Diese Kostenmodelle und -dokumentationen sind heute computergesteuert und lassen sich ohne grossen Aufwand mit den neuen Zahlen und Erkenntnissen aktualisieren. Insofern ist heute auch eine rollende Berechnung computermässig einfach und leicht möglich.

Die Stilllegung der schweizerischen Atomkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle werden in den kommenden Jahrzehnten mit grossen finanziellen Lasten verbunden sein. Diese Kosten sind von den Betreibern der Kernkraftwerke zu tragen. Die Steuerzahlenden sind damit zu verschonen, und somit sind auch der Bund und die Kantone, also die öffentlichen Träger, damit zu verschonen. Damit es genügend Mittel hat, braucht es Transparenz, braucht es diese jährliche Berechnung, wie sie Deutschland bereits praktiziert.

Ich bitte Sie deshalb, meine Motion anzunehmen und damit zeitnah der Kostenentwicklung zu folgen.

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