Brand Heinz · Nationalrat · 2014-09-18
Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-18
Wortprotokoll
Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Rutz Gregor, "Rechtsangleichung durch Bundesbehörden. Einhaltung demokratischer Abläufe" Folge zu geben. Die parlamentarische Initiative Rutz Gregor strebt eine kontrollierte Übernahme internationalen Rechts an und hat im Wesentlichen zwei Bereiche im Fokus: erstens die Angleichung von Landesrecht an internationales Recht und zweitens die Angleichung der Auslegung völkerrechtlicher Verträge.
Bereits im innerstaatlichen Recht bestehen bekanntlich anerkannte Regeln der Rechtsetzungsdelegation. Die parlamentarische Initiative Rutz Gregor will nun vergleichbare Regeln für die Setzung internationalen Rechts, welches für die Schweiz massgeblich sein bzw. massgeblich werden soll. Die Delegation dieser Rechtsetzungsbefugnisse soll nach den Vorstellungen des Initianten an folgende zwei Voraussetzungen geknüpft werden: Die Delegation der Rechtsetzungsbefugnisse muss erstens in einem referendumsfähigen Erlass, egal welcher Stufe, ausdrücklich vorgesehen sein und sich zweitens auf ein klar umschriebenes Sachgebiet beschränken und dort auch bereits in den Grundzügen der Neuregelung enthalten sein. Die parlamentarische Initiative beschränkt sich mithin nicht auf einen bestimmten Rechtsbereich wie etwa die Europäische Menschenrechtskonvention. Sie umfasst diesen Bereich selbstredend auch, erstreckt sich aber auf den gesamten Bereich der Anwendung internationalen Rechts.
Die Initiative strebt im Wesentlichen zur Fortbildung des für die Schweiz massgeblichen Rechts eine Regelung an, wie sie ansatzweise bereits bei der Weiterentwicklung des Vertragswerkes von Schengen/Dublin vorgesehen ist. Konkret bedeutet dies, dass auf der Stufe eines referendumsfähigen [PAGE 1616] Bundesgesetzes getroffene Regelungen eben nicht im Rahmen zwischenstaatlicher Regelungen abgeändert werden können, die ihrerseits nicht dem Referendum unterliegen.
Jede Ergänzung und Präzisierung internationalen Rechts bedarf einer klaren, unzweideutigen Delegationsnorm im nationalen Recht. Besondere Relevanz erhält diese Regelung bei der Auslegung internationalen Rechts. Es kann und darf nicht angehen, dass auf dem Wege der Auslegung einer internationalen Vereinbarung Rechtswirkungen für die Schweiz entstehen, welche beim Abschluss der Vereinbarung weder vorgesehen waren noch in Betracht gezogen werden mussten. Weder eine dynamische Rechtsprechung noch und schon gar nicht eine dynamische Rechtsfortbildung durch die Behörden entsprechen dem schweizerischen Rechtsverständnis.
Die parlamentarische Initiative Rutz Gregor soll der Klärung des Verhältnisses zwischen internationalem Recht und nationalem Recht dienen. Zwischen Völkerrecht und Landesrecht besteht unbestrittenermassen ein erhebliches Spannungsfeld, welches heute zu den zentralen Verfassungsfragen gehört. Auch die revidierte Bundesverfassung gibt auf diese Frage keine abschliessende und klare Antwort. In der Botschaft zur Revision der Bundesverfassung vom 20. November 1996 wird sie sogar ausdrücklich als "offene und umstrittene Frage" bezeichnet. Im Kern stellt sich mithin die Frage nach dem Verhältnis zwischen Demokratie und Völkerrecht, gegebenenfalls auch den Menschenrechten. Ganz konkret stellt sich die Frage, mit welcher Legitimation demokratisch erlassene Regelungen als unrechtmässig oder als erweiterungsbedürftig erklärt werden.
Im Rahmen der innerstaatlichen Rechtsprechung und Rechtsfortbildung wird der Legitimationsgrundlage des massgeblichen Rechts durch die Bezugnahme auf Gesetzes- und Parlamentsvorbehalte, auf Delegationsregeln und Delegationsvorbehalte, auf Verordnungskompetenzen der Exekutive usw. jeweils grösste Beachtung geschenkt. Aus Schweizer Sicht ist dieser Frage aber auch im internationalen Kontext die entsprechende Bedeutung und Beachtung beizumessen. Die Rechtsfortbildung soll nicht durch Richter, Exekutivpolitiker sowie internationale Gremien und Organisationen erfolgen, sondern auf dem Wege der nationalen Gesetzgebung und mit den jeweils vorgesehenen Mitwirkungsrechten des Volkes.
Zwecks Sicherstellung dieser Mitwirkungsrechte möchte ich Sie deshalb ersuchen, der parlamentarischen Initiative Rutz Gregor Folge zu geben.