AB 164829
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-09-18
Wortprotokoll
Wenn es um Naturereignisse geht, können Bund und Kantone auch schnell und unbürokratisch handeln. Ich erwähne den Sturm Lothar und die jüngsten Unwetterschäden in Schangnau: Bei diesen beiden Ereignissen brauchte es kein spezielles Verfahren. Es wurde mit den Instrumenten gearbeitet, die im Gesetz vorgesehen sind, inklusive Nachtragskredite. Die Lothar-Schäden führten nicht zu jahrelangen Streitigkeiten, es gab keine Kompetenzkonflikte zwischen Departementen und Ämtern bzw. zwischen Bund und Kantonen.
Lothar war wirklich ein Grossereignis. Am 1. Februar 2000 wurde dem Bundesrat ein Programmvorschlag übergeben; am 16. Februar, also zwei Wochen später, wurden der Entwurf und die Botschaft dem Parlament vorgelegt; Mitte März 2000 hatten wir einen Finanzierungsbeschluss; im Juni waren über den Nachtrag I zum Voranschlag 2000 auch die finanziellen Mittel gesichert. Viel schneller kann es, glaube ich, nicht gehen. Auch nach den Unwettern in Schangnau ist kein spezielles Verfahren notwendig. Bund und Kantone konnten sofort eingreifen, und zwar auf der Grundlage der Strukturverbesserungsverordnung.
Die Unterstützungsmöglichkeiten bei ausserordentlichen Naturereignissen sind also stets rasch und unbürokratisch angewendet worden. Bei grossen Naturereignissen müssen ausserordentliche Kredite gesprochen werden, und das Prozedere wird entsprechend aufwendiger. Bei kleineren Schäden - ich habe eben die Unwetter in Schangnau erwähnt - können die Mittel in den laufenden Budgets der betroffenen Bereiche gefunden werden.
Jetzt zur Idee eines Fonds: Für Schäden, die sich nicht versichern lassen und für deren Behebung keine öffentlichen Gelder zur Verfügung stehen, beispielsweise kleinere Hangrutschungen, steht ein Fonds für nichtversicherbare Elementarschäden bereit. Schliesslich können den Landwirten, welche unverschuldet in Not und finanzielle Bedrängnis geraten sind, zur Überbrückung zinsfreie rückzahlbare Betriebshilfedarlehen gewährt werden. Von dieser Möglichkeit haben die Landwirtinnen und Landwirte im Jura, welche 2012 vom Mäuseschaden betroffen waren, tatsächlich Gebrauch gemacht.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass eine Fondslösung nicht nötig ist, weil ein vielfältiges Instrumentarium zur Verfügung steht, welches je nach Situation flexibel eingesetzt werden kann. Ein Fonds könnte nur dann Wirkung zeigen, wenn er grosszügig alimentiert würde, was wiederum heissen würde, dass Gelder blockiert wären, die vielleicht zwischenzeitlich anderweitig eingesetzt werden sollten. Ausserdem dürfte die Verteilung der Mittel aus einem Fonds kaum allen Ansprüchen gerecht werden. Die Abgrenzung zu bereits existierenden Instrumenten wie den Versicherungen oder auch die Abgrenzung zum Fonds für Hilfe bei nichtversicherbaren Elementarschäden - noch einmal, diesen Fonds gibt es - dürfte schwierig sein.
Der Bundesrat beantragt Ihnen also, das Postulat abzulehnen und keinen neuen Fonds zu etablieren.