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Diener Lenz Verena · Ständerat · 2014-11-27

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-11-27

Wortprotokoll

Wir haben vom Nationalrat eine Vorlage bekommen, die stipuliert, dass Ärztinnen und Ärzte eine Landessprache sprechen müssen. Dahinter stecken vor allem auch die Interessen der Ärzteschaft unseres Landes. Ich habe sehr wohl ein gewisses Verständnis dafür, dass ein Dialog zwischen Arzt und Patient notwendig und richtig ist. Nur, wenn wir schon das Stichwort Patientensicherheit hervorheben, müssen wir auch sehen, dass es vielleicht doch besser ist, wenn es in der Notfallaufnahme überhaupt einen Arzt oder eine Ärztin hat. Wenn wir uns nur auf die Sprache fokussieren, dann werden die Patientinnen und Patienten vor den Notfallstationen vielleicht Schlange stehen und sich dort keinem Arzt gegenübersehen, weil man keinen gefunden hat, der die entsprechende Sprache spricht. Bei dieser Güterabwägung - das muss ich Ihnen sagen - ist es mir dann lieber, wenn ich mich allenfalls noch in einem holprigen Englisch mit einem Arzt austauschen kann, als wenn ich direkt ins Leere fragen muss. Nein, Spass beiseite, es ist bei den Sprachkenntnissen bzw. beim Beherrschen einer Landessprache zu beachten, dass nicht alle Patienten Französisch verstehen; nicht alle verstehen Italienisch, Rätoromanisch oder Deutsch. Das heisst, eine Landessprache gibt überhaupt keine Garantie, dass dann wirklich ein Dialog stattfinden kann.

Darum war es mir in der Kommission sehr wichtig, hier einen anderen Lösungsansatz in den Fokus zu nehmen. Ich meine, dass das, was wir dann in der Kommission erarbeitet haben, ein gangbarer Weg ist. Der Arbeitgeber, sprich derjenige, der eine Ärztin oder einen Arzt sucht, muss sich auf dem Arbeitsmarkt umschauen, und sicher werden die Sprachfähigkeit und die Dialogfähigkeit dabei eine wichtige Rolle spielen. Gerade auch dort, wo Ärztinnen und Ärzte in der Forschung arbeiten, wird es aber keine Landessprache sein, die prioritär ist, sondern wahrscheinlich eher das Englische. Indem wir dem Bundesrat die Möglichkeit geben, in der Verordnung auf die spezifischen Anliegen einzugehen, haben wir eine praxistaugliche Lösung. Wenn wir wollen, dass in den Spitälern nur Ärztinnen und Ärzte, welche eine Landessprache beherrschen, die Patientinnen und Patienten behandeln, dann müssten wir sicher primär den Numerus clausus abschaffen. Wir müssten viel mehr Ärztinnen und Ärzte in unserem eigenen Land ausbilden. Wo wir politisch in dieser Frage und der entsprechenden Entscheidungsfindung stehen, ist uns allen bekannt.

Ich möchte Sie also bitten, hier der Kommission zu folgen. Ich meine, ihr Antrag dient dem Brückenbau zum Nationalrat. Wenn sich der Nationalrat noch einmal über dieses Thema beugt, wird er auch merken, dass sein Beschluss wohl in redlicher Absicht gefasst wurde, aber in der Praxis untauglich ist.