preparatory:AB 165221
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-09
Wortprotokoll
Es geht bei diesem letzten Artikel, zu dem es noch Minderheitsanträge gibt, um die Übertretung und die entsprechenden Strafmasse. Ich bitte Sie, da ein gewisses Augenmass zu bewahren. Um dieses Augenmass zu bewahren, empfehle ich Ihnen, bei Artikel 56 Absatz 1 die Anträge der Minderheiten Rossini abzulehnen und dafür meinem Minderheitsantrag zu Absatz 3 Buchstabe d zuzustimmen.
Wenn wir konkrete Fälle anschauen, in denen diese Strafbestimmungen greifen sollen, dann sehen wir, dass allein die Einreichung eines Geschäftsberichtes, die etwas nach der Frist erfolgt, zu einer Busse von einer halben Million Franken für den Krankenversicherer führen kann. Ich finde, dass das für eine Übertretung schlichtweg unverhältnismässig ist.
Gleiches gilt für die Strafandrohung von 100 000 Franken, wenn in der Leistungsabrechnung durch die Krankenkasse Fehler passieren. Es ist offensichtlich: Dort, wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler. Angestellte eines Krankenversicherers werden mit jeder "frisierten" Rechnung potenziell straffällig; beispielsweise bei der Wahl kostengünstiger, aber gleichwertiger Medikamente droht bereits diese hohe Busse. Dies darf nicht der Fall sein.
Wenn Herr Rossini vorhin in diesem Bereich für die Härte des Gesetzes gegenüber den Krankenversicherern plädiert hat, dann werde ich ihn daran erinnern, wenn es um Strafbestimmungen bei anderen Verzögerungen geht, beispielsweise im Asylwesen, beispielsweise im Sozialwesen oder beispielsweise bei den weichen Drogen.