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Föhn Peter · Ständerat · 2014-11-24

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-11-24

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Vitali verlangt, den Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zu ändern, um Kleinstversicherer von der Aufsicht im Sinne des VAG zu befreien. Für diese stehen die Kosten für den administrativen Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen der Aufsicht. Von der heutigen unbefriedigenden Regelung sind Versicherungsgenossenschaften von einigen schweizerischen Verbänden wie dem Turnverband, die Hilfskasse des Eidgenössischen Schwingerverbandes usw. betroffen.

Am 20. Mai 2014 beauftragte die WAK-NR ohne Gegenstimme die Verwaltung, einen Entwurf und einen Bericht im Sinne der parlamentarischen Initiative zu verfassen. Am 23. Juni 2014 prüfte die WAK-NR den Entwurf und nahm diesen in der Gesamtabstimmung mit 18 zu 6 Stimmen an.

Die bestehende Aufsicht durch die Finma stellt für die in der Initiative erwähnten Kleinstversicherer in der Praxis eine allzu hohe Hürde dar. Der administrative Aufwand sowie die anfallenden Kosten für die Revision sind in Relation zu ihrer Tätigkeit für diese absolut unverhältnismässig gross.

Aus Sicht der Kommission kann der vorliegenden Ergänzung des VAG zugestimmt werden. Neu wird im VAG bei Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d aufgenommen. Es heisst dort: "Von der Aufsicht nach diesem Gesetz ausgenommen sind: ... d. Versicherungsgenossenschaften, die am 1. Januar 1993 bestanden haben, sofern:

1. sie ihren Sitz in der Schweiz haben;

2. sie eng mit einem Verein oder einem Verband verbunden sind, dessen Hauptzweck nicht das Versicherungsgeschäft ist;

3. ihr jährliches Bruttoprämienvolumen seit dem 1. Januar 1993 den Betrag von 3 Millionen Franken nie überstiegen hat;

4. ihr örtlicher Tätigkeitsbereich seit dem 1. Januar 1993 auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt ist;

5. sie nur Mitglieder des Vereins oder des Verbandes versichern, mit dem sie eng verbunden sind;

6. die Versicherten identisch sind mit den stimmberechtigten Mitgliedern der Versicherungsgenossenschaft und sie aufgrund ihrer Mitgliedschaft über die Versicherungsleistungen und Versicherungsprämien selber bestimmen können."

Sie sehen: Der Umfang ist klar abgesteckt und auf wenige eingegrenzt.

Die Kommission befürwortet die Ausnahme dieser sehr kleinen Versicherungsgenossenschaften vom Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes und stimmte dem Entwurf der WAK-NR in der Gesamtabstimmung einstimmig zu. Der Nationalrat hat in der vergangenen Herbstsession den Entwurf ebenfalls einstimmig angenommen. [PAGE 995]

In der Kommission wurde zudem intensiv diskutiert, inwiefern auch andere, ähnliche Sachverhalte wie Baugarantie-Solidarbürgschaften mit der Vorlage berücksichtigt werden könnten. Ein entsprechender Antrag, der sich für die Integration dieser Thematik in die Vorlage aussprach, wurde zurückgezogen, denn die Kommission wollte die Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative nicht verzögern. Die Kommission befürwortet allerdings, dass das Thema in die Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes aufgenommen werde; sie deponierte dieses Anliegen bei der anwesenden Vertretung der Bundesverwaltung. Auch die Finma äusserte sich dahingehend, dass bis zum definitiven Vorliegen des neuen Gesetzes keine weiteren Revisionen in diesen Bereichen vorgenommen würden.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen die Zustimmung zur Anpassung respektive zur Ergänzung des VAG und die Abschreibung der Motion Bischofberger 09.3965.