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AB 165407

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-18

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der SP-Fraktion zum gesamten Artikel 16, "Steuersatz", und zu allen Minderheits- und Mehrheitsanträgen.

Zuerst zu Absatz 1, der den Steuersatz regelt: Wir haben heute bei der Alkoholsteuer einen Satz von 29 Franken je Liter reinen Alkohols. Wenn die Mehrheit beschlossen hat, diesen Steuersatz auf 32 Franken anzuheben, ist das nicht etwa, wie Herr Aeschi meint, eine höhere Realbesteuerung, sondern es ist einfach der Ausgleich der Teuerung, die seit 1999 aufgelaufen ist. Es ist ziemlich genau dieser Betrag der Teuerung, den wir mit 32 Franken real ausgleichen.

Wenn wir jetzt dem Antrag Schelbert folgen - es ist der gleiche Antrag, den die SP-Delegation bereits in der Kommission eingereicht hatte, wir haben aber keinen Minderheitsantrag gestellt -, dann reduzieren wir die Mindereinnahmen etwas, die jetzt aus der Ausbeutebesteuerung resultieren. Das lässt sich nicht genau beziffern, aber es ist klar, die Mindereinnahmen werden weniger krass ausfallen, als dies mit dem unseligen Beschluss, den wir eben gefasst haben, der Fall ist. Ich bitte Sie deshalb dringend - ich nehme an, es gibt Eventualabstimmungen -, der Mehrheit mit dem Antrag auf 32 Franken zu folgen und in der Eventualausmarchung den Einzelantrag Schelbert zu unterstützen, der eine Festlegung auf 35 Franken verlangt.

Die Anpassung der Steuersätze ist nicht nur aus Gründen der Teuerungsanpassung dringend nötig. Wir haben jetzt mehrheitlich beschlossen, dass wir diese Ausbeutebesteuerung im Gesetz verankern. Ich vergleiche jetzt die Einnahmen bei 32 Franken mit dem Status quo: Bei 32 Franken kommt es gegenüber dem Status quo zu Mindereinnahmen von 17 Millionen Franken. Gegenüber der Vorlage des Bundesrates sind es 4 bis 6 Millionen Franken. Erhöhen wir diesen Steuerfuss auf 35 Franken pro Liter, sind die Mindereinnahmen weniger krass, und das heisst auch, dass wir mehr Geld für die Prävention haben.

Es wurde nun hier gleichsam insinuiert - ich glaube, es war Herr Aeschi -, dieses Geld würde einfach so verschleudert oder es würde damit was weiss ich gemacht. Ich möchte [PAGE 1504] Ihnen in Erinnerung rufen, wofür das Geld verwendet wird: 90 Prozent des Reinertrags aus der Alkoholsteuer gehen an den Bund; verwendet wird dieses Geld zur Finanzierung des Bundesanteils bei der AHV und bei der IV. Die restlichen 10 Prozent gehen an die Kantone und werden für die Prävention verwendet. Deswegen wehren sich ja die Kantone auch gegen jede Kürzung der Mittel für die Prävention. Damit ist diese Anhebung dringend geboten.

Jetzt zu Absatz 3: Die Minderheit Schelbert verlangt, dass man einen alkoholgehaltsabhängigen Mindestpreis im Sinne einer Lenkungsabgabe festlegt. Das hat zur Folge, dass der Mindestpreis nicht wie bei einem normalen Mindestpreis die Margen der Detaillisten erhöht; vielmehr gehen die Mehreinnahmen an die öffentliche Hand und können an die Bevölkerung zurückverteilt werden. Herr Schelbert hat darauf hingewiesen, dass wir das bereits kennen: Denkbar wäre eine Rückverteilung über die Krankenkassenprämien.

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie ebenfalls, bei Absatz 3 den Antrag der Minderheit I (Schelbert) zu unterstützen und damit einen Mindestpreis in Form einer Lenkungsabgabe mit einer Rückerstattung der entsprechenden Erträge an die Bevölkerung einzuführen.