Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-09-18
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-09-18
Wortprotokoll
Der Antrag der Minderheit I will erreichen, dass auf Billigprodukte eine Lenkungsabgabe erhoben wird. Sie soll alkoholgehaltsabhängig sein und einen Mindestpreis bewirken. In Absatz 3 von Artikel 16 gibt es bereits eine solche Lenkungsabgabe. Mit ihr wurde der überschiessende Konsum von Alcopops bei jungen Menschen mit Erfolg bekämpft. Das ist der Beweis für die Wirksamkeit in der Praxis. Es ist aber auch durch zahlreiche Studien erhärtet, wie wichtig der Preis für das Konsumverhalten ist.
Der Antrag versteht sich quasi als Gegenkonzept zum Beschluss des Ständerates, im Alkoholhandelsgesetz einen Mindestpreis einzuführen. Die Idee, den Alkoholmissbrauch über den Preis zu bekämpfen, halten auch wir für richtig. Das Problem eines Mindestpreises sehen wir jedoch darin, dass die dadurch erzielte höhere Marge bei den Detailhändlern bleibt. Das halten wir für falsch. Bei der Lenkungsabgabe profitiert die Bevölkerung, nicht der Detailhandel. Der kleinere Teil des Ertrags kann für die Alkoholprävention eingesetzt werden, der grössere Teil kann via Krankenkassenprämien der Bevölkerung zurückerstattet werden. Eine Lenkungsabgabe ist deshalb dem Mindestpreis, wie ihn der Ständerat vorsieht, bei Weitem vorzuziehen. Rechtlich ist eine Lenkungsabgabe machbar, wenn die Gesundheitspolitik im Mittelpunkt steht. Das ist im vorliegenden Fall ganz klar so.
Noch zur Höhe der Steuer: Ich beantrage Ihnen mit einem Einzelantrag eine Steuer in der Höhe von 35 Franken. Das sind 3 Franken mehr als im Antrag der Kommissionsmehrheit. Der Antrag ist nicht leichtfertig, im Gegenteil: Er ist gut fundiert. Zunächst einmal ist festzustellen, dass der aktuelle Steuersatz seit 14 Jahren gilt. Er wurde nie angepasst, wiewohl der Teuerungsindex in dieser Zeit um knapp zehn Punkte gestiegen ist. Zum Zweiten führen Steuerbefreiungen, die mit der aktuellen Gesetzesrevision verbunden sind, zu weiteren Mindereinnahmen. So werden keine Steuern mehr erhoben auf spirituosenhaltigen Nahrungsmitteln sowie auf Herstellungs-, Verarbeitungs- und Lagerverlusten, den sogenannten Fehlmengen. Drittens führt die Ausbeutebesteuerung beim Konzept des Ständerates gemäss Auskunft der Verwaltung zu einer weiteren Verminderung der Steuereinnahmen um 15 bis 22 Millionen Franken. Der Betrag dürfte nach unseren vorherigen Beschlüssen allerdings niedrigerer sein. Aber auch von daher rechtfertigt sich eine Anpassung.
Schliesslich gilt es zu beachten, dass sich die Präventionsmassnahmen der Kantone finanziell letztlich auf die Steuererträge aus der Alkoholbesteuerung stützen. Sinken die Steuererträge, sinken auch die Mittel, die zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs und zur Aufklärung zur Verfügung stehen. Das liegt unseres Erachtens nicht im allgemeinen Interesse. Mit einer Erhöhung der Steuer auf 35 Franken pro Liter können die Ausfälle aufgefangen werden, und die Präventionsmittel stehen weiter im bisherigen Umfang zur Verfügung. Gegner der Erhöhung verweisen auf den in der Schweiz sinkenden Alkoholkonsum. Dieser Erfolg hängt eng mit der bisherigen Präventionsarbeit zusammen. Diese gilt es fortzusetzen und den neuen Entwicklungen anzupassen. Hier nachzulassen wäre verkehrt.
Ich bitte Sie, im Sinne der Ausführungen zu stimmen.