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Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · 2001-11-27

Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-11-27

Wortprotokoll

Es muss alles unternommen werden, damit das Image der Berufsbildung verbessert wird. Es kann nicht angehen, dass die Berufslehre als "Ausbildung für Nachbarskinder" angesehen wird, während die eigenen Kinder auf Teufel komm raus eine Matura absolvieren müssen. Es ist nicht zuletzt die Aufgabe von uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern, dieses weit verbreitete Image zu bekämpfen und das Image der Berufsbildung zu heben. Das Berufsbildungsgesetz ist so, wie es jetzt daherkommt, ein Schritt in die richtige Richtung und ein gelungener Kompromiss. Insbesondere ist es gelungen, nach zähen Debatten die Bedürfnisse der frankophonen Regionen und der Deutschschweiz unter einen Hut zu bringen, ohne eine zusätzliche Wertigkeit in das Bildungssystem aufzunehmen.

Die Berufsbildung ist eine Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Wichtig scheint mir hier die Feststellung zu sein, dass es vorab die Aufgabe der Organisationen der Arbeitswelt ist. Dies geschieht unter Einbezug der Kantone, welche für die Umsetzung vor Ort - für die Schulen, für die Aufsicht und für das Coaching - zuständig sind. Auch der Bund muss einbezogen werden, insbesondere wenn es darum geht, unterstützend oder koordinierend mitzuwirken, oder wenn es um Vorgaben bezüglich Qualitätsentwicklung geht.

Das neue Gesetz wurde über weite Strecken hinweg in diesem Sinne ausgelegt. Bei einzelnen Paragraphen besteht noch Handlungsbedarf. Sicher besteht noch Handlungsbedarf bei der Finanzierung. Kollege Pfister hat es erwähnt: Wir sind absolut dazu bereit, für die Berufsbildung gewisse Mehrausgaben zu budgetieren, doch diese müssen in einem vertretbaren Verhältnis zu den neu zu übernehmenden Aufgaben stehen. Sie dürfen die Kantone nicht veranlassen, wegen der erhöhten Bundessubventionen mit den eigenen Beiträgen zurückzufahren.

Wie Ihnen von früheren Debatten her bekannt sein dürfte, ist von der SVP-Fraktion keine Zustimmung zu substanziell höheren Beiträgen zu erwarten, solange nicht die Strukturen des Berufsbildungswesens überarbeitet sind und eine Gesamtschau der zu erwartenden Kosten im Bildungswesen vorliegt. Wir werden in der Finanzierungsfrage mehrheitlich den Entwurf des Bundesrates unterstützen.

Ein höchst umstrittener Punkt wird Artikel 61 zu den Berufsbildungsfonds sein: Wer keine Lehrlinge ausbildet, soll bezahlen. Die grosse Mehrheit der SVP-Fraktion wird hier den Minderheitsantrag Kofmel unterstützen, wonach Artikel 61 zu streichen ist. Ein branchenspezifischer Fonds ist zwar besser als ein staatlicher Fonds, wie er in der Lehrstellen-Initiative verlangt wird, aber es ist immer noch eine zusätzliche Art von Steuern, gegen die wir uns zur Wehr setzen. Insbesondere birgt der Berufsbildungsfonds die Gefahr, dass die Qualität der Berufsbildung herabgesetzt wird. Wenn die finanzielle Frage die einzige Motivation ist, um Lehrlinge auszubilden, dann kann eine gute Ausbildung nicht gewährleistet werden. Es sind auch andere Argumente, die gegen den Berufsbildungsfonds sprechen, ich werde in der Detailberatung gezielt darauf eingehen.

Zusammenfassend darf ich feststellen, dass wir mit dem neuen Berufsbildungsgesetz einverstanden sind und dass wir dahinterstehen, wenn noch gewisse Detailkorrekturen vorgenommen werden können.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.

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