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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2013-03-20

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-20

Wortprotokoll

Ich möchte nur noch kurz etwas zu dem sagen, was Kollegin Savary gesagt hat. Ich glaube, wir sind uns einig, dass Alkohol, im Übermass genossen, zu Schäden führt. Ich weiss als ehemalige Polizeidirektorin, dass die Gewaltschwelle sinkt; ich weiss auch, dass es zu Vandalismus kommt. Die Frage ist einfach, wie wir das Ziel einer, so möchte ich einmal sagen, friedlicheren Gesellschaft erreichen oder wie wir das Ziel erreichen, Gegensteuer zu geben. Meine Antwort war einfach die, dass ich gesagt habe: Vollziehen wir doch das, was wir haben; an Jugendliche unter 16 Jahren ist der Verkauf von alkoholischen Getränken und an Jugendliche unter 18 Jahren ist der Verkauf von Spirituosen verboten. Wir haben also klar ein Verkaufsverbot; es ist vorhanden und zu vollziehen.

Ich habe heute früh am Radio eine Reportage über die Stadt Genf gehört. Ich glaube, das ist der Kanton, der eine Gesetzgebung hat, nach der bereits ab 21 Uhr ein Alkoholverkaufsverbot gilt. Der Radioreporter hat gesagt, dass die Bilanz ernüchternd sei, und zwar auch deshalb, weil die Polizei gar nicht in der Lage sei, das alles zu kontrollieren.

Kollege Zanetti hat den Begriff des "Vorglühens" benutzt, weil sich die Leute mit Alkohol eindecken und diesen Alkohol dann konsumieren. Wir haben das im Hearing von den jungen Leuten ja auch gehört, die gesagt haben: "Ihr habt ja keine Ahnung; wir haben unsere Bunker, wir haben unsere Kühlschränke, wo wir die Sachen deponieren, und wir konsumieren das sowieso."

Wir reden hier aber nicht von den 16- und 18-Jährigen, denn der Verkauf an diese Personen ist ohnehin verboten, sondern wir reden jetzt von der ganzen Bevölkerung. Sie darf dann zwischen 22 Uhr und 6 Uhr keinen Alkohol mehr über die Gasse kaufen oder, wie ich es gesagt habe, während dieser Zeit bei den Pizzakurierdiensten keine Flasche Rotwein mehr bestellen. Ich finde, dass man damit über das Ziel hinausschiesst, wenn ich auch die Probleme anerkenne.

In St. Gallen ist beispielsweise der Alkoholverkauf in den Shops und Läden auch nur bis 22 Uhr gestattet, aber die Probleme sind die gleichen. Da muss man doch ehrlich sein und nicht so tun, als ob man das Problem einfach über ein Gesetz in den Griff bekommen und die Menschen mit einem Gesetz tatsächlich ändern könnte.

Ich finde eigentlich den heutigen Ansatz richtig, wonach die Kantone die Zuständigkeit haben, solche Beschränkungen einzuführen. Dann kann man eben dort, wo sich die Probleme stellen, Einschränkungen verfügen. Chur hat solche Einschränkungen, der Kanton Genf hat eine Einschränkung, in St. Gallen gilt eine Einschränkung ab 22 Uhr. Wenn man solche Einschränkungen will, soll man sie verfügen, aber ich finde es nicht ganz verhältnismässig, wenn man dann beispielsweise im Muotatal im Kanton Schwyz - ich nehme dieses Beispiel, weil vorhin Kollege Föhn gesprochen hat - einem erwachsenen Kunden sagt, ab 22 Uhr dürfe er keine Flasche Wein mehr über die Gasse kaufen.

So viel einfach noch zur Abrundung und als Antwort auf das, was Kollegin Savary gesagt hat.