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Föhn Peter · Ständerat · 2013-03-20

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-20

Wortprotokoll

In der Kommission hatte ich vorsorglich beim Spirituosensteuergesetz einen Rückweisungsantrag mit folgendem Inhalt vorbereitet: Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, das Spirituosensteuergesetz dahingehend anzupassen, dass der Inlandbranche gegenüber dem Ausland in Bezug auf Steuerentlastung und Steuerbegünstigung gleich lange Spiesse gewährt werden. Nach mehreren Gesprächen und im Wissen um die Anträge der Minderheit Baumann habe ich den Rückweisungsantrag zurückgezogen. So sehe ich heute der Behandlung dieses Spirituosensteuergesetzes recht positiv entgegen.

Es kann doch nicht sein, dass wir in der Schweiz etwa doppelt so hohe Steueransätze wie im umliegenden Ausland haben! Denn wir haben uns hier für den Schweizer Arbeitsplatz und für die hiesige Branche einzusetzen! Wir dürfen doch nicht zulassen, dass Spirituosen viel günstiger über die Grenze kommen - inklusive der auferlegten Steuern -, als sie hier bei uns in der Schweiz hergestellt werden können.

Einerseits wird bei uns die Hochstammkultur gefördert und mit Bundesgeldern unterstützt, andererseits erhebt man so hohe Steuern, dass die Rentabilität bei Ernte und Verarbeitung völlig zusammenfällt. Das heisst, ausländische Schnäpse und Spirituosen verdrängen die heimische Produktion. Dem können wir einzig mit den Minderheitsanträgen Baumann, das heisst mit dem Konzept der Minderheit Baumann, entgegentreten. So können wir auch eine Differenz zum Entwurf schaffen, und der Nationalrat kann dann bei Bedarf noch entsprechende Verbesserungen anbringen. Unser Ziel muss aber sein, eine klare Linie in Sachen Steuerentlastung vorzugeben. Denn ich setze auch hier auf Swissness. Ich setze auf Swissness, womit ich nicht nur der [PAGE 269] Ökologie, sondern auch dem Arbeitsplatz Schweiz die notwendige Beachtung schenke.

Mit der Hoffnung, dass die Minderheit Baumann zur Mehrheit werde, bin ich für Eintreten auf dieses Gesetz.

Nun zum Alkoholhandelsgesetz: Tatsache ist, dass der Alkoholkonsum in der Schweiz seit Jahren rückläufig ist. In ihrer im Juli 2012 veröffentlichten Publikation "Alkohol in Zahlen" bestätigt die Eidgenössische Alkoholverwaltung, dass 2011 der Alkoholkonsum in der Schweiz, alle alkoholischen Getränke zusammengenommen, bei 8,5 Liter reinem Alkohol pro Kopf lag; nach drei rückläufigen Jahren hat sich der Konsum stabilisiert. Im Jahr 1900, also vor über hundert Jahren, trank der Durchschnittsschweizer noch 17 Liter reinen Alkohol, das heisst rund doppelt so viel wie heute. Allein der Konsum von Bier hat seit 1990 von 69,8 Liter pro Kopf auf heute 57 Liter abgenommen, das heisst in zwanzig Jahren um 20 Prozent.

Vor diesem statistischen Hintergrund erstaunt es, dass der Bundesrat mit dem Entwurf des neuen Alkoholhandelsgesetzes gravierende Eingriffe in den Markt mit alkoholischen Getränken vornehmen will. Dieser gesetzgeberische Ansatz auf nationaler Stufe überrascht umso mehr, als der Bundesrat im Jahr 2008 noch eine klare Absage an neue marktregulierende Massnahmen auf nationaler Ebene erteilte: "Der Bundesrat spricht sich explizit für den konsequenten Vollzug bestehender Gesetze aus und sieht zurzeit keinen Bedarf, neue marktregulierende Massnahmen auf nationaler Ebene vorzuschlagen, wie zum Beispiel die vieldiskutierten nächtlichen Verkaufseinschränkungen, Steuererhöhungen oder eine Erhöhung des Abgabealters."

Primär muss es doch darum gehen, die bestehenden Gesetze konsequent zu vollziehen. Zusätzlichen staatlichen Interventionismus und neue flächendeckende Vorschriften lehne ich ab. Die heutigen Gesetzesgrundlagen sind oder wären ausreichend. Die Kehrtwende, welche der Bundesrat nun mit dem Entwurf zum neuen Alkoholhandelsgesetz durchführt, ist daher für mich nicht nachvollziehbar, zumal der Alkoholkonsum seit 2008 abermals abgenommen hat. Wir müssen einzig die Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit dem verantwortungsbewussten und massvollen Umgang mit Alkohol vertraut machen. Dies ist aber nicht Sache des Staates, dies ist auch nicht Sache der Wirtschaft und vor allem nicht Sache der Verkäuferinnen und Verkäufer; wenn schon, ist dies die Sache und die Verantwortung der Eltern.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die beiden Gesetze einzutreten.