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Casanova Corina · 2014-03-19

Casanova Corina · Graubünden · 2014-03-19

Wortprotokoll

Die Bestimmung hat einen engen Zusammenhang mit der Frage der Nachzählung, die wir heute Morgen debattiert haben. Die Nachteile einer starren Nachzählungsregel auf Bundesebene lassen sich durch Wahlbeobachtungen beseitigen, zumindest teilweise. Es gibt ja Kantone, die dieses Instrument schon kennen, und [PAGE 439] der Bundesrat hat sich davon auch inspirieren lassen - Sie sehen dies anhand der Möglichkeiten, die Artikel 85 vorsieht.

Die OSZE hat in ihren Berichten 2007 und 2011 auch empfohlen, dass bei uns Wahlbeobachtungen im Gesetz festgeschrieben werden. Diesen Empfehlungen ist der Bundesrat nachgekommen. Es geht hier nicht um Misstrauen, sondern darum, dass auch weitere vertrauensbildende Massnahmen vorgesehen werden können, nun gerade deshalb, weil man jetzt für die Nachzählungen darauf verzichtet hat.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Bundesrat und der Minderheit zu folgen.

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