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Randegger Johannes · Nationalrat · 2001-11-28

Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-11-28

Wortprotokoll

Zum Individualantrag Rechsteiner Paul: Lesen Sie auf Seite 14 zu Artikel 15, "Aufsicht", Absatz 1: "Die Kantone sorgen für die Aufsicht über die berufliche Grundbildung." Absatz 2 lautet: "Zur Aufsicht gehören die Beratung und Begleitung der Lehrvertragsparteien und die Koordination zwischen den an der beruflichen Grundbildung Beteiligten." Damit erübrigt sich eigentlich der vom Individualantrag Rechsteiner Paul in Absatz 5 übernommene Text aus dem geltenden Recht. Wir haben das in der Kommission nicht diskutiert. Herr Rechsteiner hat selbst gesagt, dass wir hier ein Rahmengesetz haben. Also könnte das wirklich in der Verordnung geregelt werden. Ich glaube, wir können hier zuhanden der Materialien festhalten, dass Absatz 5 so dann auch in der Verordnung geregelt wird.

Nun zu Absatz 6: Herr Rechsteiner hat gesagt, die Swissair lasse grüssen, und darauf hingewiesen, dass bereits jetzt im Gesetz, in Absatz 4, eine Regelung getroffen sei. Schauen Sie diese Regelung an, auch in Absatz 3bis, die Sie, Herr Rechsteiner, wirklich wasserdicht haben wollen. Hier gibt es natürlich noch einige Umgehungsmöglichkeiten. Es sind nicht nur Fragen der Formulierung, sondern es sind auch Umgehungsmöglichkeiten, die eingebaut sind. Ich meine, dass sich der Ständerat dieses Themas wirklich annehmen sollte. Ich bin gespannt, was der Herr Bundesrat zu diesem Antrag sagt.