Engler Stefan · Ständerat · 2014-03-19
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-19
Wortprotokoll
Es geht um eine Neuerung gegenüber dem geltenden Recht. Neu ist die Ermächtigung in der Strafprozessordnung, Geräte zu verwenden, die während eines Sekundenbruchteils eine Mobilfunkantenne eines Mobilfunknetzwerkes simulieren können, sodass sich nahegelegene Mobilfunkgeräte bei der neuen Antenne einbuchen. Der Einsatz der sogenannten IMSI-Catcher - IMSI steht für International Mobile Subscriber Identity - setzt ebenfalls eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft mit anschliessender Genehmigung durch das Zwangsmassnahmengericht voraus.
Der IMSI-Catcher kann zur Überwachung einer Zielperson eingesetzt werden, die man über deren SIM-Karte identifizieren kann und will. Umgekehrt kann anhand einer bekannten Identifikation gezielt danach gesucht und gepeilt werden. Die Geräte dienen also entweder der Identifizierung einer SIM-Karte oder aber der Lokalisierung eines bekannten Gerätes. Bei diesen Einsatzformen ist ein Mithören oder Aufnehmen der Kommunikation der Mobilfunkgeräte nicht möglich. Die neue gesetzliche Grundlage erlaubt es aber, IMSI-Catcher auch für das Abhören und Aufzeichnen von Gesprächen zu verwenden. Der IMSI-Catcher wurde bis anhin gestützt auf eine generelle Ermächtigung, nämlich in Artikel 280 der Strafprozessordnung, eingesetzt. Ob der Einsatz zweckmässig, nötig und verhältnismässig ist, entscheidet im Einzelfall wie bei allen Überwachungsmassnahmen das Zwangsmassnahmengericht und im Nachhinein, auf eine erfolgte Beschwerde hin, ein kantonales Gericht.