Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-19
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-19
Wortprotokoll
Ich beharre nicht auf diesem Absatz 2, weil er eigentlich rein deklaratorischen Charakter hat. Aber wenn Sie den Absatz 2 streichen, möchte ich doch etwas zuhanden der Materialien festhalten: An der Rechtslage ändert sich nichts - das hat jetzt auch der Berichterstatter so bestätigt -, wenn Sie Absatz 2 streichen. Dieser Absatz 2 drückt das aus, was aufgrund der allgemeinen Verfahrensregeln und der Rechtsprechung sowieso gilt. Das heisst, dass die mitwirkungspflichtigen Personen, also auch die Anbieter von Fernmeldediensten, die Rechtmässigkeit der Anordnung der Überwachung durch die Staatsanwaltschaft bzw. das Zwangsmassnahmengericht nicht anfechten können. Das ist wichtig zuhanden der Materialien - dann kann man diesen Absatz 2 auch weglassen.