Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · 2001-11-28
Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-11-28
Wortprotokoll
Unser Minderheitsantrag zu Artikel 11b des Berufsbildungsgesetzes entspricht dem Lehrstellenbeschluss I (LSB I) und dem Lehrstellenbeschluss II (LSB II). [PAGE 1581]
Sie erinnern sich: Im Herbst 1996 hat uns der Bundesrat den relativ unverbindlichen Berufsbildungsbericht vorgelegt. Die WBK war damit nicht zufrieden, hat bei der Kommissionsberatung das Heft in die Hand genommen und vom Bundesrat eine unverzügliche Gesetzesrevision gefordert. Ziel war es, rasch zu einem modernen Berufsbildungssystem zu kommen, das ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Ausbildungsangebot für zwei Drittel unserer Jugendlichen gewährleistet, die auf diesem Weg in die Arbeitswelt einsteigen. Mit verschiedenen Kommissionsmotionen und -postulaten forderten wir darum unter anderem die Bundeszuständigkeit für die gesamte Berufsbildung; es ging um die Straffung der Ausbildungsgänge, die Modularisierung und eine stärkere Verknüpfung mit der Weiterbildung. Zusätzlichen Antrieb gab uns damals die eskalierende Situation auf dem Lehrstellenmarkt mit Tausenden von jungen Leuten, die nach unzähligen Bewerbungen immer noch ohne Ausbildungsplatz waren und Auswege suchten. Sie begaben sich zum Beispiel ins zehnte Schuljahr, in die so genannte Warteschlaufe. Antrieb gab der Kommission aber auch die Parlamentarische Initiative Strahm 96.432, mit der verbindliche Anreize zur Schaffung von mehr Lehrstellen verlangt wurden.
So kam der LSB I im Frühling 1997 zustande. Er wurde in einer Subkommission der WBK erarbeitet und nahm dann im Rahmen des Investitionsprogrammes mit 60 Millionen Franken schlank die parlamentarischen Hürden. Der LSB I erreichte durch seine gezielten Sofortmassnahmen rasch eine Vergrösserung und Verbesserung des Lehrstellenangebotes. Weil der LSB I bis Sommer 2000 befristet war, sorgte die WBK für ein Anschlussprogramm, den LSB II, der jetzt den Übergang bis zur Inkraftsetzung des neuen Berufsbildungsgesetzes gewährleistet. Auch dieser von der Kommission beantragte Beschluss über 100 Millionen Franken fand in der Sommersession 1999 problemlos die Unterstützung des Parlamentes, obwohl sich der Bundesrat lediglich auf 75 Millionen Franken verpflichten lassen wollte. Der LSB II gilt nun seit 1. Januar 2000, basiert auf den Erfahrungen mit dem LSB I und setzt neben dem quantitativen Aspekt vor allem qualitative Leitplanken für die Vergrösserung des Lehrstellenangebotes.
Mit diesem geschichtlichen Rückblick will ich in Erinnerung rufen, dass das Parlament hinter der erfolgreich begonnenen Krisenintervention auf dem Lehrstellenmarkt steht.
Ich will auch daran erinnern, dass der Bundesrat nicht immer problemlos kooperierte und dass er seine berufsbildungspolitische Führungsverantwortung am Anfang eher zögerlich wahrnahm. Vor diesem Hintergrund und um diese Führungsverantwortung des Bundes nachhaltig und verbindlich abzusichern, wurden darum vor zwei Jahren auch die sehr rasch gesammelten 145 000 Unterschriften der Lehrstellen-Initiative eingereicht.
Dank den beiden Lehrstellenbeschlüssen des Parlamentes ist es gelungen, die Ausbildungskrise zu stoppen; dank den beiden Lehrstellenbeschlüssen sind wir jetzt dabei, strukturelle Veränderungen vor allem betreffend Ausbildungen für junge Frauen im Hightech-Bereich, betreffend schulisch schwächere Jugendliche einzuleiten und zu verfestigen. Realistisch müssen wir aber eingestehen: Wir sind nicht über den Berg, denn nach wie vor verschärft sich die Selektion durch die Lehrstellen anbietenden Unternehmungen, nach wie vor ist die Ausbildungsbereitschaft je nach Branche sehr unterschiedlich, nach wie vor befinden sich rund 20 Prozent Junge nach Schulabschluss in der so genannten Warteschlaufe - davon beileibe nicht alle freiwillig -, und nach wie vor machen 10 bis 15 Prozent der Jugendlichen hierzulande überhaupt keine nachobligatorische Ausbildung. Diese Realität 2001 wird sich aufgrund des technologischen Wandels künftig weiter verschärfen, auch weil bis 2005 die Zahl der Sechzehnjährigen um rund 5000 steigt. Darum, wegen dieser Realität, ist die gesetzliche Verpflichtung des Bundesrates auf eine Kriseninterventionsverantwortung hier in Artikel 11b gemäss unserem Minderheitsantrag nötig.
Wir haben den Bundesrat mit den beiden Lehrstellenbeschlüssen I und II bereits einmal zum Eingreifen in einer Lehrstellenkrise verpflichtet.
Seien Sie heute weiter konsequent und schreiben Sie diese Kriseninterventionspflicht, zu der auch die Lehrstellen-Initiative auffordert, jetzt gemäss Antrag der Minderheit ins Gesetz.