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Schwaller Urs · Ständerat · 2014-03-19

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-19

Wortprotokoll

Falls Sie etwas erstaunt sind, dass ich das Wort ergreife: Im Bericht figuriert Frau Keller-Sutter als Berichterstatterin; ich habe die Berichterstattung übernommen, weil unsere Kollegin heute Nachmittag abwesend ist.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 4 Stimmen, die Motion abzulehnen. Ich möchte Ihnen kurz erklären, weshalb dem so ist. Herr Nationalrat Maire fordert rechtliche Grundlagen für ein Verbot der Telefonwerbung durch Krankenversicherer in der Grundversicherung. Er argumentiert, dass die Selbstkontrolle nicht funktioniere und dass die Vereinbarung, die Santésuisse diesbezüglich mit den Mitgliedern getroffen habe, ebenfalls nicht funktioniere. Der Nationalrat hat die Motion am 11. September 2013 mit 94 zu 85 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Die Kommission anerkennt das Problem der unerwünschten Werbeanrufe. Viele Menschen, auch ich, fühlen sich durch Makleranrufe gestört. Wer nach einem längeren Arbeitstag zu Hause etwas Ruhe sucht, möchte nicht z. B. während des Abendessens von einem aufsässigen Verkäufer gestört werden. Trotzdem wäre aus der Sicht der Mehrheit der Kommission ein vollständiges Verbot der Telefonwerbung unverhältnismässig und auch nicht mit dem verfassungsmässigen Gebot der Wirtschaftsfreiheit zu vereinbaren. Auch wäre es nicht einfach zu erklären, dass ein solches Verbot nur eine einzelne Branche treffen soll. Telefonverkäufe gibt es auch im Bereich der Medien, der Telekommunikation, der Kosmetik, beim Wein usw. Erhebliche Zweifel gibt es auch in Bezug auf die Durchsetzbarkeit eines solchen Verbotes, operieren doch viele Callcenters mit unterdrückten Nummern. Die Anrufe werden auch oft aus dem Ausland getätigt. Nehmen Sie sich einmal die Mühe, die Nummer zu kontrollieren; es gibt viele solche Anrufe, die aus dem Ausland kommen.

Seit der Beratung der Motion hat sich zudem die Ausgangslage insofern nochmals verändert, als die Wettbewerbskommission in der Zwischenzeit entschieden hat, dass die Branchenvereinbarung der Krankenversicherer, die Herr Nationalrat Maire in seiner Begründung anführt, als unzulässige Beschränkung des Wettbewerbes einzustufen ist. Diese Meinung mag auf den ersten Blick etwas erstaunen. Sie stärkt aber eigentlich die Haltung der Mehrheit der Kommission, die auch der Auffassung war, dass die Wirtschaftsfreiheit nicht verletzt werden solle. Zudem gibt einem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) seit dem 1. April 2012 die Möglichkeit, Makleranrufe zu unterbinden. Der Wettbewerb gilt also nicht uneingeschränkt, sondern kann von jedem Einzelnen eingeschränkt werden. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich mit einem Sterneintrag im Telefonbuch vor unerwünschten Anrufen schützen. Ein generelles Verbot erscheint auch vor dem Hintergrund dieser Möglichkeit als unverhältnismässig. Ich zitiere hier Artikel 3 Absatz 1 UWG: "Unlauter handelt insbesondere, wer den Vermerk im Telefonbuch nicht beachtet, dass ein Kunde keine Werbemitteilung von Dritten erhalten möchte und dass seine Daten zu Zwecken der Direktwerbung nicht weitergegeben werden dürfen."

Gemäss Artikel 10 Absatz 3 UWG kann der Bund Klage einreichen, wenn es zum Schutz der öffentlichen Interessen für nötig erachtet wird, namentlich wenn die Interessen mehrerer Personen oder einer Gruppe von Angehörigen einer Branche oder andere Kollektivinteressen bedroht oder verletzt sind. Ferner hat der Bund ebenfalls seit dem 1. April 2012 gemäss Artikel 23 UWG das Recht, bei Verstössen ein Strafverfahren einzuleiten. [PAGE 313]

Diese Rechte stehen unter anderem auch den Konsumentenschutzorganisationen zu. Die Stiftung für Konsumentenschutz hat laut eigenen Angaben über 7000 Beschwerden bekommen, eine Zahl, die aufhorchen lässt. Das für den Vollzug der UWG-Bestimmungen zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft behandelt über 4000 Beschwerden, welche Verstösse gegen den Sterneintrag in verschiedenen Branchen betreffen. Es bestehen also klare gesetzliche Grundlagen für den Bund, um den Belästigungen durch Telefonmakler ein Ende zu setzen. Das zuständige Seco ist hier gefordert, sich durchzusetzen.

Branchenspezifische Verbote sind nicht notwendig und auch nicht zielführend. Ein Telefonwerbeverbot im KVG, wie es die Motion Maire verlangt, ist unseres Erachtens vor allem nicht zielführend, weil es sich, wie die Branchenvereinbarung von Santésuisse, nur auf die Grundversicherung beschränkt. Werbeanrufe über den Umweg der Zusatzversicherung wären also weiterhin zulässig. Sollte das Parlament dennoch ein Werbeverbot einführen wollen, haben wir im Rahmen der Beratung des neuen Gesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung die Möglichkeit dazu. Im Ständerat haben wir dieses Aufsichtsgesetz am 18. März 2013 verabschiedet, und wir haben eine Bestimmung aufgenommen, die es dem Bundesrat ermöglichen würde, die Entschädigung der Vermittlertätigkeit und die Kosten der Werbung zu regeln.

Das ist der Weg, welcher gemäss Kommissionsmehrheit denn auch zu gehen ist. Aus der Sicht der Mehrheit, damit schliesse ich, beantrage ich Ihnen nochmals die Ablehnung der Motion. Sie ist aufgrund der bestehenden Rechtslage im Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb nicht notwendig. Sie bildet einen unverhältnismässigen Eingriff, der nur gerade für die Grundversicherer gilt und der die Wirtschaftsfreiheit tangiert. Unseres Erachtens ist das falsch. Die Behandlung des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung durch den Nationalrat - ich hoffe, dass das in den nächsten Monaten der Fall sein wird - wird allenfalls auch die entsprechende Grundlage bieten, damit der Bundesrat hier handeln kann.

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