Rutz Gregor A. · Nationalrat · 2014-06-02
Rutz Gregor A. · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-02
Wortprotokoll
Jetzt müssen wir uns schon überlegen, was wir mit dieser Gesetzesrevision wollen. Es geht ja darum - davon war immer wieder die Rede -, die Mitspracherechte zu stärken. Vernehmlassungen machen dann einen Sinn, wenn man in einer frühen Phase eines Projektes die relevanten politischen Kräfte einlädt, ihre Meinung kundzutun und ihre Aspekte einzubringen, damit der Gesetzgebungsprozess eben möglichst zielführend zu Ende gebracht werden kann und ein möglichst mehrheitsfähiges Resultat herauskommt.
Sie wissen alle, wie es läuft. Die Bundesverwaltung ist fleissig, sehr fleissig. Wir verhandeln da und dort, und nicht immer weiss die linke Hand, was die rechte tut. Wie oft sind wir hier drin schon mit Vorlagen konfrontiert gewesen, bei denen es geheissen hat: "Wir haben jetzt darüber gesprochen, wir haben verhandelt, und jetzt können wir nicht mehr anders"? Lesen Sie den erläuternden Bericht zur Änderung des Vernehmlassungsgesetzes! Sie sehen, dort sagt auch der Bundesrat, dass Sie nur noch Ja oder Nein sagen können, wenn nach Abschluss einer Verhandlung eine Vernehmlassung durchgeführt wird. Ich frage Sie: Was für einen Sinn macht da eine Vernehmlassung noch? Das macht ja keinen Sinn, wenn Sie nur Ja oder Nein sagen können. Der Sinn der Vernehmlassung liegt ja darin, ich habe es gesagt, in einer frühen Phase mögliche Probleme zu erörtern, mögliche Desiderate herauszuarbeiten, damit dann eben diese Verhandlungen möglichst zielführend geführt werden können. Es ist darum eben wichtig, vor Beginn und vor Erteilung eines Verhandlungsmandats eine Vernehmlassung durchzuführen und nicht erst, nachdem das ganze Spiel bereits vorüber ist und Sie nur noch Ja oder Nein sagen können.
Darum bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen.